Die Hautfarbe gesuchter Personen darf laut neuer Weisung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) von den Kantonspolizeien im Fahndungssystem Ripol nicht mehr genannt werden. Massive Kritik gibt es dazu aus Zürich.
«Wir haben etwas abgeschafft, was kaum genutzt wurde», betonte Miriam Knecht, Sprecherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), am Mittwoch auf Anfrage. Seit Jahren gebe es weniger als 1 Prozent Einträge zur Hautfarbe. Und Ripol sei nun am vergangenem Freitag entsprechend angepasst worden.
Der Zürcher Polizeidirektor Mario Fehr hält diese Änderung durch das Fedpol für «wenig hilfreich» und offensichtlich «politisch motiviert». Auf Anfrage bestätigte er entsprechende Aussagen in der «NZZ». Die Kantonspolizei werde im Polizeiinformationssystem Polis, mit dem sie primär arbeite, weiterhin sämtliche wichtigen äusserlichen Merkmale wie die Haarfarbe, Tattoos oder die Grösse vermerken, so Fehr. Dazu gehöre selbstverständlich auch, wenn jemand dunkelhäutig sei.
Bei der Kantonspolizei Basel hiess es, man werde Ripol weiter so verwenden, wie es angeboten werde. Die Kantonspolizeien von Bern und Genf nehmen die Weisung nach eigenen Angaben vorerst zur Kenntnis. Es könne noch nicht beurteilt werden, inwiefern diese einen Einfluss auf die Arbeit der Berner Kantonspolizei haben werde. Im Kanton Tessin wird darauf verwiesen, dass das Ripol im Kompetenzbereich des Fedpol liege.
Laut Patrice Zumsteg, der an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) zu Grundrechten und Polizeirecht forscht und lehrt, gibt es verschiedene Formen von Profiling. Das deskriptive Profiling werde bei Fahndungen eingesetzt - dabei gehe es darum, wie eine gesuchte Person aussehe. Die Hautfarbe könne in diesem Zusammenhang ein hilfreiches Kriterium sein, so Zumsteg.
Kein Thema sei hingegen die Abschaffung von Typologien wie «asiatisch», «orientalisch» oder «slawisch» gewesen, erklärte EJPD-Sprecherin Knecht. Diese würden auch häufiger verwendet. Laut Zumsteg führt das den Fedpol-Entscheid vom Freitag «ad absurdum», denn solche Bezeichnungen seien mit Stereotypen verbunden und könnten ebenso diskriminierend sein. (sda)
Die "Gutmenschen" sitzen hier definitiv am falschen Ort.
Hautfarbe kann wie jedes andere Merkmal die Suche eingrenzen und unnötige Kontrollen verhindern.
Das ist kein Racial Profiling, sondern eine sachliche Fahndung nach konkretem Tatverdacht.
Wenn Politik und Behörden solche Realitäten ausblenden, darf man sich nicht wundern, wenn das Volk immer extremer Wählt!
Warum probiert man nonstop Täter zu schützen, etwa diesmal so, letztmals durch Verschweigen der Herkunft, usw. Statt umgekehrt?