Am Obergericht des Kantons Zürich hat der Staatsanwalt am Freitag eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren für den 39-Jährigen Beschuldigten gefordert. Zudem sei dieser zu verwahren. Die Verteidigerin plädierte für eine sofortige Haftentlassung.
Dem Schweizer wird vorgeworfen, er habe im September 2016 in seiner Wohnung in Zürich seine 28-jährige Untermieterin im Streit in den «Schwitzkasten» genommen und so lange zugedrückt, bis sie tot war. Dann habe er sich an ihrer Leiche vergangen. Schliesslich habe er ein Springseil über den Leichnam drapiert, damit der Eindruck eines Zusammenbruch während des Sports entstehen würde.
In seiner Befragung vor dem Obergericht räumte der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte, wie schon früher, die Schändung des Leichnams ein. Dies sei «absolut beschämend». Den Tod der Frau habe er nicht gewollt. Er habe «allenfalls fahrlässig gehandelt», ohne die möglichen Folgen zu bedenken.
Die Frau habe sich vehement gewehrt, er habe geglaubt, er könne sie beruhigen. Er habe «irrtümlich meine Kraft falsch eingeschätzt» und das Nachlassen ihres Widerstands falsch gedeutet.
Seine Verteidigerin machte denn auch fahrlässige Tötung, allenfalls Totschlag geltend. Angemessen seien 24 Monate Freiheitsentzug. Ihr Mandant, sei umgehend auf freien Fuss zu setzten und für die Überhaft zu entschädigen.
Der Staatsanwalt verlangte eine Bestätigung der erstinstanzlichen Schuldsprüche, eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und die Anordnung einer Verwahrung. Laut dem psychiatrischen Gutachter sei der Beschuldigte psychisch gestört und es sei sehr fraglich, ob eine Therapie eine Besserung bewirken würde. Der Beschuldigte selbst lehnt eine Massnahme ab.
Wie der Ankläger sagte, ist der Mann «ungefährlich, solange man ihn machen lässt». Wenn nicht, könne die Situation eskalieren und es könne zu schwersten Gewaltdelikten kommen. Nur mit einer Verwahrung sei die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten.
Das Bezirksgericht Zürich hatte den Mann im Mai 2022 wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens zu einer Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren verurteilt. Von einer Verwahrung sah das Gericht ab. Anklage und Verteidigung fochten das Urteil an. (sda)
Also wenn Leichenschändung laut diesem Anwalt noch zu Notwehr gehören kann, läuft hier langsam etwas gewaltig schief...
Hoffe, dieser Täter sitzt im vorzeitigen Haftvollzug und läuft dadurch nicht frei herum...