Es ist einer der aufsehenerregendsten
Justizfälle der vergangenen Jahre in der
Region Solothurn: Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt verurteilte Viktor T. wegen mehrfach versuchten Mordes am 8. September
2014 zu lebenslänglicher Haft, aufgeschoben
durch eine stationäre Massnahme.
Viktor T. ficht das Richterurteil an, gestern nun befasste sich das höchste Solothurner Gericht mit dem Fall, wie die «Solothurner Zeitung» schreibt.
Rückblende: Im Juni 2012 schoss der junge Schweizer auf seine Ex-Freundin, welche dabei schwer verletzt wurde.
Wie Ermittlungen ergeben hatten, plante der Schütze am selben Tag die Tötung einer weiteren Ex-Freundin, erfolglos. Bereits zuvor war er bei einer früheren Freundin aus Wut nach einer Zurückweisung mit der Sturmgewehr vorgefahren.
Im Anklagepunkt
der Schüsse
auf die Ex-Freundin
in Zuchwil verlangt Viktor T. den Freispruch des versuchten
Mordes, in den anderen drei
Fällen einen vollumfänglichen
Freispruch.
Statt einer stationären
Massnahme will er eine ambulante
Behandlung.
Das Urteil wird am 10. November bekannt gegeben. (rwy.)
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