Solothurn: Der Schütze von Zuchwil plädiert trotz Mordversuchs auf Freispruch
- Es ist einer der aufsehenerregendsten Justizfälle der vergangenen Jahre in der Region Solothurn: Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt verurteilte Viktor T. wegen mehrfach versuchten Mordes am 8. September 2014 zu lebenslänglicher Haft, aufgeschoben durch eine stationäre Massnahme.
- Viktor T. ficht das Richterurteil an, gestern nun befasste sich das höchste Solothurner Gericht mit dem Fall, wie die «Solothurner Zeitung» schreibt.
- Rückblende: Im Juni 2012 schoss der junge Schweizer auf seine Ex-Freundin, welche dabei schwer verletzt wurde.
- Wie Ermittlungen ergeben hatten, plante der Schütze am selben Tag die Tötung einer weiteren Ex-Freundin, erfolglos. Bereits zuvor war er bei einer früheren Freundin aus Wut nach einer Zurückweisung mit der Sturmgewehr vorgefahren.
- Im Anklagepunkt
der Schüsse
auf die Ex-Freundin
in Zuchwil verlangt Viktor T. den Freispruch des versuchten
Mordes, in den anderen drei
Fällen einen vollumfänglichen
Freispruch.
- Statt einer stationären
Massnahme will er eine ambulante
Behandlung.
- Das Urteil wird am 10. November bekannt gegeben. (rwy.)
