Roman Wüst, der pensionierte Generalsekretär des St.Galler Gesundheitsdepartements hat einen vollen Jahreslohn für nicht bezogene Ferien erhalten, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt. Damit vergoldet er sich seinen Ruhestand mit satten 220'000 Franken zusätzlich.
Die Frage bleibt: Wie
viel nicht bezogene Ferienzeit
darf der Generalsekretär des
Gesundheitsdepartements sammeln? Die Regierung und das Personalamt der kantonalen Verwaltung lassen offen, auf welcher Rechtsgrundlage man entschieden hat, Wüst ein angehäuftes Ferienguthaben von fast einem Jahr auszuzahlen.
Fest steht: Gemäss Artikel 49 der Personalverordnung gibt es für Mitarbeitende des Kantons ein sogenanntes Langzeitkonto für Zeitguthaben während maximal fünf Jahren. Wüst häufte sein Ferienguthaben während 33 Jahren an. Dass ihm die Ferien all dieser Zeit voll angerechnet werden, ist somit nicht Verordnungskonform. (rwy)
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Die beliebtesten Kommentare
sidi77
23.03.2016 09:19registriert Februar 2016
Wenn jemand 33 Jahre lang Ferien ansammeln kann, wurde er nicht richtig geführt.