Der Schweizer Sektor ist der Motor des auf französischem Boden liegenden Flughafens Basel-Mülhausen. 80 Prozent der Einnahmen erwirtschaften die Unternehmen im Schweizer Sektor. Rund 70 Prozent der über 5'000 Arbeitnehmer stammen aus Frankreich.
Die Franzosen beabsichtigen nun, im Schweizer Sektor zwei neue Gebühren einzuführen und von den rund 70 Firmen Unternehmens- und Mehrwertsteuern einzufordern. Zudem soll der Flughafen als Unternehmen nach französischem Recht besteuert werden.
Eine erste Duftmarke setzte die französische Luftfahrtbehörde DGAC vor einem Jahr, als sie völlig überraschend neue Gebühren im Schweizer Sektor einführen wollte. Der Aufschrei in der Schweiz war gross. Der Bund und Basel intervenierten in Paris. Schliesslich sistierte die DGAC ihr Vorhaben.
Seither wehren sich Politiker in Basel und Bern sowie die Unternehmen gegen die geplanten Neuerungen. Sie sind der Meinung, dass der Flughafen Basel-Mülhausen den binationalen Status verliert, wenn Frankreich landeseigenes Recht im Schweizer Sektor einführt. Das Resultat wäre ein französischer Regionalflughafen.
Der Bund sistierte inzwischen seine finanzielle Zusage an einen Bahnanschluss mit der Begründung, Frankreich beanspruche den Flughafen immer mehr für sich. Wegen des Steuerstreits wurde in Bern eine Arbeitsgruppe gebildet, die mit den Franzosen verhandelt.
«Was bis heute verhandelt wurde, entspricht nicht den Vorstellungen der Firmen im Schweizer Sektor», sagt Martin Dätwyler stellvertretender Direktor der Handelskammer beider Basel (HKBB), die für die Firmen des Schweizer Sektors eine Koordinationsplattform betreibt.
Laut Dätwyler gibt es von den Firmen einen eigenen Vorschlag. Es müsse eine einfache Regelung geben, um administrativen Aufwand und Mehrkosten zu vermeiden. Denkbar wäre, wenn ein Teil der Einnahmen aus der Unternehmenssteuer von der Schweiz nach Frankreich transferiert würde. Davon könnten auch die französischen Gemeinden profitieren, die an den Flughafen grenzen.
Der binationale Status des Flughafens Basel-Mülhausen wird in einem Staatsvertrag festgehalten. Dort heisst es, jedes Land betreibt einen Sektor, in dem der Passagier- und Frachtverkehr abgewickelt wird. Seit der Inbetriebnahme des Flughafens gilt - stillschweigend - in jedem Sektor das Recht des jeweiligen Landes.
2005 kam diese Praxis ins Wanken, als französische Gerichte Arbeitnehmern in einem Streit mit Schweizer Arbeitgebern Recht gaben. Auf französischem Boden gelte französisches Recht, hielten die Gerichte fest. Nach Jahren der Ungewissheit und zähen Verhandlungen unterzeichneten Frankreich und die Schweiz 2012 einen Accord de Méthode. Er sieht unter anderem Regelungen betreffend Arbeitszeiten und das Vorgehen bei Massenentlassungen vor. (whr/sda)