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Pestizide: Insektenkiller Chlorpyrifos soll in EU verboten werden

In this photo taken Oct. 5, 2014, apples are displayed at a farmers market in Arlington, Va. A common pesticide used on citrus fruits, almonds and other crops would be banned under a proposal announce ...
Bild: AP/AP

Soll Nerven von Kindern beschädigen – Insektenkiller Chlorpyrifos wird in der EU verboten

06.12.2019, 20:5806.12.2019, 20:58

Wegen Gesundheitsrisiken wird ein intensiv genutztes Pflanzenschutzmittel ab Ende Januar in der EU verboten. Die EU-Staaten billigten am Freitag den Vorschlag, das Mittel Chlorpyrifos nicht mehr zuzulassen. Es soll Schädlinge in der Landwirtschaft bekämpfen, steht jedoch im Verdacht, Erbgut und Nerven bei Kindern zu schädigen.

Verboten wird auch die Variante Chlorpyrifos-methyl, wie die EU-Kommission bestätigte. Hintergrund sind Bewertungen der EU-Lebensmittelbehörde Efsa, die mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit bestätigt hatte. Die EU-Kommission hatte deshalb vorgeschlagen, die Ende Januar auslaufende Zulassung nicht zu erneuern.

Gesundheits- und Umweltaktivisten begrüssten das Verbot. Das sei ein «Sieg für künftige Generationen», erklärte das Netzwerk Heal und das Pesticide Action Network Europe.

Sobald die Entscheidung vom Freitag im Januar formalisiert ist, sind alle EU-Staaten verpflichtet, die Zulassung für die beiden Chemikalien zurückzuziehen. Danach können sie noch eine Übergangsfrist für Gebrauch, Lagerung oder Entsorgung von maximal drei Monaten gewähren.

Auch in der Schweiz in der Kritik

Auch in der Schweiz stehen die Wirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl am Pranger. Das Bundesamt Bundesamt für Landwirtschaft widerrief bereits Ende Mai alle zwölf Bewilligungen für Pestizide mit den beiden Wirkstoffen.

Damals musste neun dieser Pestizide unverzüglich vom Markt genommen werden, drei weitere dürfen noch während zwölf Monaten verkauft werden. Landwirte dürfen zudem vorhandene Lagerbestände noch während zwölf Monaten aufbrauchen.

Insgesamt waren vom Rückzug 26 Produkte betroffen. Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn acht Hersteller und Händler wehrten sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot. (cbe/sda/dpa)

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