Gesellschaft & Politik
Zürich

Weder PUK noch Zusatzbericht im Fall Carlos

Justizdirektor übt Selbstkritik

Weder PUK noch Zusatzbericht im Fall Carlos

14.04.2014, 16:5814.04.2014, 17:52
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Der Zürcher Kantonsrat will zur Klärung weiterer Fragen im Fall «Carlos» keine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen. Auch wird kein Zusatzbericht der Justizkommission verlangt. Die Anträge von SVP und CVP wurden am Montagnachmittag abgelehnt. Mit 114 zu 52 Stimmen sprach sich das Parlament gegen die Einsetzung einer PUK aus.

Der Verzicht auf eine PUK bedeute aber nicht, auf Kritik am Justizdirektor und der Justizbehörden zu verzichten, hiess es. Das Ansehen der Zürcher Justiz und des Jugendstrafvollzugs hätte grossen Schaden genommen. Dennoch war die Mehrheit des Kantonsrats der Meinung, es reiche aus, die von Justiz- und von Finanzkommission empfohlenen Massnahmen zu befolgen.

Justizdirektor Graf räumt Fehler ein

Auch Justizdirektor Martin Graf zeigte sich selbstkritisch. Er habe mit seinen Stellungnahmen zu den kursierenden Falschinformationen wohl auch dazu beigetragen, Spekulationen zu schüren, sagte er. «Die öffentliche Präsenz des Falles hat die Fallführung erschwert und den Druck auf Carlos erhöht», sagte er. Als ein weiteres Problem bezeichnete Graf die Zuständigkeiten von Direktion und Jugendstrafrechtspflege.

Insbesondere durch die Medien seien diese Rollen im Verlauf der Zeit immer mehr vermischt worden. Graf beteuerte, der Fall «Carlos» sei mit den beiden Berichten der Kommission «umfassend abgeklärt». Die Justizkommission werde von der Justizdirektion und den Justizbehörden auch weiterhin laufend über den weiteren Verlauf des Massnahmenvollzugs im Fall «Carlos» informiert.

Massnahmen bewirkten «Stabilität und Verlässlichkeit»

Graf betonte erneut, dass es sich beim Fall Carlos um einen «aussergewöhnlichen Einzelfall» gehandelt habe. Von den 130 seit Ende August 2013 stationär untergebrachten Jugendlichen hätten lediglich zwei ein so genanntes Sondersetting. «Es wäre sehr bedauerlich, wenn durch die Berichterstattung über diesen Einzelfall die Arbeit der Jugendstrafbehörde und der Wert des bewährten Jugendstrafrechts in Zweifel gezogen würden», sagte Graf.

Der Justizdirektor wies auch darauf hin, dass die Anordnung des Sondersettings im Rahmen des gesetzlich Erlaubten erfolgt sei. Die Kosten seien einfach zu hoch gewesen, räumte Graf ein und betonte gleichzeitig, dass die Massnahmen bei Carlos «über ein Jahr lang Stabilität und Verlässlichkeit» bewirkt hätten. Sofortmassnahmen seien bereits beschlossen worden. Das Sondersetting laufe nach wie vor. «Wir hoffen, dass es erfolgreich weitergeführt werden kann.» Allerdings könne man nicht ausschliessen, dass auch dieses abgebrochen werden müsse. (sda/thi)

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