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Nationalratskommission will Kroatien-Protokoll ratifizieren

Nationalratskommission will Kroatien-Protokoll ratifizieren

05.04.2016, 18:0306.04.2016, 08:49
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Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK) will die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ausdehnen. Sie empfiehlt, das vom Bundesrat unterzeichnete Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen zu ratifizieren.

Das hat die APK mit 17 zu 7 Stimmen beschlossen, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag heisst. Mehrere Änderungsanträge scheiterten. Mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt wurde der Antrag, das Protokoll erst zu ratifizieren, wenn die Masseneinwanderungs-Initiative umgesetzt ist. Mit 16 zu 8 Stimmen gescheitert ist der Auftrag an den Bundesrat, mit der EU eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Bedingung für Forschungszusammenarbeit

Das Kroatien-Protokoll ist damit bereit für die Beratung in der Sondersession des Nationalrats von Ende April. Das Geschäft ist dringlich und geht in seiner Bedeutung weit über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit hinaus.

Zunächst ist die Kroatien-Frage mit der Teilnahme der Schweiz am EU-Forschungsabkommen Horizon 2020 verknüpft. Weil sich der Bundesrat nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative am 9. Februar 2014 ausser Stande sah, das Kroatien-Protokoll zu unterzeichnen, verweigerte die EU der Schweiz die weitere Forschungszusammenarbeit.

Einige Monate später einigten sich die beiden Seiten auf eine Übergangslösung: Die Schweiz kann teilweise bei Horizon 2020 mitmachen. Wenn aber das Kroatien-Protokoll nicht bis am 9. Februar 2017 ratifiziert ist, endet die Zusammenarbeit endgültig.

Diplomatisches Kartenhaus

Doch die Ratifizierung ist nur möglich, wenn eine Einigung mit der EU über die Zuwanderung in Reichweite ist: Nur die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative macht die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien überhaupt verfassungskonform. Tragfähig ist aber nur eine Lösung im Einvernehmen mit Brüssel.

Verhandlungen darüber gibt es nicht, doch wird hinter verschlossenen Türen seit Monaten um eine Einigung gerungen. Bis zum «Brexit»-Referendum am 23. Juni in Grossbritannien ist kein Durchbruch zu erwarten. Danach müsste es rasch vorangehen, wenn aus dem diplomatischen Kartenhaus ein solides Gebäude werden soll.

Vorerst hat der Bundesrat eine Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative ohne den Segen Brüssels vorgeschlagen: Ab 2019 soll die Zuwanderung nötigenfalls mit einer Schutzklausel eingeschränkt werden. Auf diese einseitige Massnahme könnte die EU mit der Kündigung des Freizügigkeitsabkommens reagieren. Damit würde das ganze Paket der Bilateralen I wegfallen. Die Lösung der institutionellen Fragen und weitere Marktzugangsabkommen würden in weite Ferne rücken. (sda)

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Der Kaiser spricht Schweizerdeutsch
Der französische Kaiser Napoleon III. (1808–1873) wuchs in Salenstein auf, weshalb er Thurgauer Dialekt sprach. Die Thurgauer verliehen ihm, obwohl Franzose, das Ehrenbürgerrecht. Weil die Schweiz ihn nicht ausweisen wollte, kam es beinahe zum Krieg gegen Frankreich.

Ein französischer Kaiser, der waschechten Thurgauer Dialekt sprechen konnte? Ja, das gab’s! Charles Louis-Napoleon Bonaparte (1808–1873) war im Thurgau aufgewachsen. Ab 1848 war er der erste Präsident der Zweiten Republik und ab 1852 als Napoleon III. Kaiser Frankreichs. 1865 besucht er nochmals die Stätten seiner Jugend im Thurgau. Um offizielle Empfänge zu vermeiden, ist der Kaiser inkognito als «Graf von Pierrefonds» unterwegs.

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