Die Sekundarschule in Therwil.
bild: google maps
Interview
Man werde nur vom Handschlag-Dispens abrücken, wenn dies der Kanton so wolle, sagte der Rektor der Therwiler Sekundarschule gestern. Dies müsse ein vorübergehender Entscheid bleiben, sagt Monica Gschwind von der basellandschaftlichen Bildungsdirektion. Die Durchsetzung von Verhaltensregeln erfordere allenfalls Sanktionsmassnahmen.
05.04.2016, 13:5806.04.2016, 17:19
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Monica Gschwind, die beiden Schüler weigerten sich im November, ihrer Lehrerin die Hand zu geben. Seit wann beschäftigt sich die Bildungsdirektion damit?
Erste Informationen an die Verwaltung erfolgten im Dezember 2015. Ich selber wurde im Februar 2016 darüber in Kenntnis gesetzt.
Das sagt der Rektor
Man habe das Gespräch mit allen Beteiligten gesucht, sagte Rektor Jürg Lauener gestern
auf Blick.ch. Die mündliche Vereinbarung sei ein Kompromiss gewesen, nachdem sich alle gegenseitig angehört hätten. Die Schule will daran festhalten, wartet aber auf das Gutachten der kantonalen Bildungsdirektion.
Wurde eine Empfehlung abgegeben?
Vorgängig dem Entscheid der Schulleitung ist meines Wissens keine Nachfrage um Unterstützung an die Direktion erfolgt. Da es bisher keinen konkreten Handlungsbedarf gab, lagen bis anhin auch keine konkreten Handlungsempfehlungen der Bildungsdirektion (BKSD) vor.
Monica Gschwind ist FDP-Regierungsrätin und Vorsteherin der Bildungsdirektion Baselland.
Bild: KEYSTONE
Jetzt stützten sie den Entscheid der Schule.
Die Schulleitung Therwil hat ein Vorgehen im Sinne eines reibungslosen Schulbetriebs gewählt und somit korrekt und in ihrer Zuständigkeit gehandelt. Für mich handelt es sich aber um eine Sofortmassnahme und nicht um eine dauerhafte Lösung. In unserer Gesellschaft gelten gegenüber Frauen und Männern die gleichen Umgangsformen und Verhaltensregeln. Daran will ich auch konsequent festhalten.
Wie geht es weiter?
Der Fall in Therwil war Auslöser für die Erarbeitung eines entsprechenden Gutachtens und einem Grundlagenpapier für alle Schulen des Kantons. Das ist in Arbeit. Die Durchsetzung von Verhaltensregeln erfordert allenfalls Sanktionsmassnahmen, welche im Rahmen des Gutachtens sorgfältig überprüft und geklärt werden müssen.
Beeinflusst die öffentliche Diskussion den Entscheid der Bildungsdirektion?
Wo Menschen sind, gibt es immer wieder Reibungspunkte – vor allem wenn unterschiedliche Kulturen und Religionen aufeinandertreffen. Integrationsthemen sind emotional und von dem her gesehen ist es nicht überraschend, dass auch das Thema Händedruck hohe Wellen schlägt. Die rechtliche Abklärung erfolgt aber selbstverständlich unabhängig und ohne Beeinflussung durch öffentliche Diskussionen.
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