
Sag das doch deinen Freunden!
Monica Gschwind, die beiden Schüler weigerten sich im November, ihrer Lehrerin die Hand zu geben. Seit wann beschäftigt sich die Bildungsdirektion damit?
Erste Informationen an die Verwaltung erfolgten im Dezember 2015. Ich selber wurde im Februar 2016 darüber in Kenntnis gesetzt.
Wurde eine Empfehlung abgegeben?
Vorgängig dem Entscheid der Schulleitung ist meines Wissens keine Nachfrage um Unterstützung an die Direktion erfolgt. Da es bisher keinen konkreten Handlungsbedarf gab, lagen bis anhin auch keine konkreten Handlungsempfehlungen der Bildungsdirektion (BKSD) vor.
Jetzt stützten sie den Entscheid der Schule.
Die Schulleitung Therwil hat ein Vorgehen im Sinne eines reibungslosen Schulbetriebs gewählt und somit korrekt und in ihrer Zuständigkeit gehandelt. Für mich handelt es sich aber um eine Sofortmassnahme und nicht um eine dauerhafte Lösung. In unserer Gesellschaft gelten gegenüber Frauen und Männern die gleichen Umgangsformen und Verhaltensregeln. Daran will ich auch konsequent festhalten.
Wie geht es weiter?
Der Fall in Therwil war Auslöser für die Erarbeitung eines entsprechenden Gutachtens und einem Grundlagenpapier für alle Schulen des Kantons. Das ist in Arbeit. Die Durchsetzung von Verhaltensregeln erfordert allenfalls Sanktionsmassnahmen, welche im Rahmen des Gutachtens sorgfältig überprüft und geklärt werden müssen.
Beeinflusst die öffentliche Diskussion den Entscheid der Bildungsdirektion?
Wo Menschen sind, gibt es immer wieder Reibungspunkte – vor allem wenn unterschiedliche Kulturen und Religionen aufeinandertreffen. Integrationsthemen sind emotional und von dem her gesehen ist es nicht überraschend, dass auch das Thema Händedruck hohe Wellen schlägt. Die rechtliche Abklärung erfolgt aber selbstverständlich unabhängig und ohne Beeinflussung durch öffentliche Diskussionen.