Kosten der Unternehmenssteuerreform werden konkret

Kosten der Unternehmenssteuerreform werden konkret

06.12.2016, 05:08

Der Streit um die Unternehmenssteuerreform III ist vor allem ein Streit um die Kosten. Diese sind noch nicht im Detail bekannt. Eine vorläufige Zusammenstellung der Zahlen aus elf Kantonen ergibt Mindereinnahmen von rund 1.9 Milliarden Franken.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die vorhandenen Angaben aufgrund von Fragen in der Fragestunde des Nationalrats aktualisiert. Unter den Kantonen, deren Zahlen darin eingeflossen sind, rechnet Zürich mit den höchsten Kosten. Diese belaufen sich auf bis zu 568 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden.

Genf rechnet unter dem Strich mit einem Minus von 440 Millionen Franken, die Waadt mit 285 Millionen Franken, Bern mit Ausfällen von insgesamt 147 Millionen Franken. Die Kosten hängen von der konkreten Umsetzung der Unternehmenssteuerreform ab. In den meisten Kantonen gibt es aber noch keine verbindlichen Beschlüsse, sondern erst Vorschläge der Regierung.

Milliarden-Ausfälle

Der Bund rechnet für seine eigene Kasse mit Kosten von mindestens 1.1 Milliarden Franken. Dieser Betrag geht an die Kantone und ist in den geschätzten Ausfällen bereits berücksichtigt. Auf Bund und elf Kantone zusammen kommen demnach Kosten von rund 3 Milliarden Franken zu.

Die Zusammenstellung der Steuerverwaltung ergibt weiter, dass 16 Kantone die Gewinnsteuern für Unternehmen senken wollen. Die tiefsten Gewinnsteuersätze von unter 13 Prozent sehen die Kantone Zug, Schaffhausen und Solothurn vor. Bereits heute Sätze unter 13 Prozent haben die Kantone Luzern, Nid- und Obwalden.

Neben tieferen Gewinnsteuern können die Kantone den Unternehmen weitere Vergünstigungen gewähren. Dabei stehen drei Instrumente im Vordergrund. Mit der Patentbox werden Erträge aus Patenten und anderen Immaterialgüterrechten zu einem tieferen Satz besteuert. Davon wollen mindestens neun Kantone Gebrauch machen, wie die Auswertung der Steuerverwaltung zeigt.

Mit einer Inputförderung können zudem Forschungsaufwendungen subventioniert werden. Acht Kantone planen entsprechende Massnahmen. Schliesslich erlaubt die zinsbereinigte Gewinnsteuer den Abzug eines fiktiven Zinssatzes auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital. Fünf Kantone wollen dies gewähren.

Abstimmung im Februar

Die Unternehmenssteuerreform III kommt am 12. Februar zur Abstimmung, weil SP, Grüne und Gewerkschaften das Referendum ergriffen hatten. Beschlossen wurde die Reform, weil die EU und die OECD es nicht mehr akzeptieren, dass die Schweiz im Ausland erzielte Gewinne tiefer besteuert als im Inland erwirtschaftete.

Deshalb werden die speziellen Steuerregimes für Holding- oder Verwaltungsgesellschaften mit der Reform abgeschafft. Grundsätzlich zahlen die bisher privilegierten Firmen in Zukunft gleich viel Steuern wie alle anderen Unternehmen.

Damit bisher privilegierte Firmen nicht ins Ausland abwandern, sollen die Rahmenbedingungen, insbesondere die Gewinnsteuersätze, für alle Unternehmen verbessert werden. Den finanziellen Spielraum für Steuersenkungen erhalten die Kantone durch einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer. (sda)

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