Nach Rambo-Attacke
10.11.2014, 16:0910.11.2014, 20:29
Gilles Yapi wurde nach dem üblen Foul von Sandro Wieser umgehend in die Hirslanden-Klinik in Zürich eingeliefert.
Anhand der klinischen Untersuchung und des MRI konnte die Befürchtung, dass die Attacke gegen das rechte Knie von Gilles Yapi zu ausgedehnten und schwerwiegenden Verletzungen geführt hat, bestätigt werden. Die Diagnose des untersuchenden Arztes umfasst folgende Verletzungen:

Ansicht eines Knies von hinten.Bild: watson/melanie gath
- Vorderes Kreuzband gerissen
- Innenband gerissen
- Medialer und lateraler Meniskus eingerissen
- Fragmentstücke des Meniskus im Gelenk
- Knorpeldefekt bis auf den Knochen
- Knochenkontusion mit Flüssigkeitsbildung im Knochen
- Verletzung des Stabilisierungsbands der Kniescheibe
- Starke Hämatome in den Oberschenkel-Muskeln
Wie der FC Zürich in seinem Communique weiter schreibt, kann aufgrund der ebenfalls vorhandenen Hautschürfungen die notwendige Operation voraussichtlich erst nächste Woche durchgeführt werden.
Eine Aussage über die Ausfallzeit von Gilles Yapi kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.
Die verhängnisvolle Szene im Brügglifeld.Gif: srf
Mehr als vier Spielsperren wahrscheinlich
Die Swiss Football League zieht eine längere Sperre gegen den Aarauer Mittelfeldspieler in Betracht. Dieser war vom Schiedsrichter mit einem direkten Platzverweis bestraft worden.

Der FC Aarau hielt in einer Medienmitteilung fest, dass Wieser bisher als vorbildlicher Fussballer galt und keineswegs ein Rüpel sei. Die Intervention sei nicht mit böser Absicht, sondern im Eifer des Gefechts erfolgt, wobei der junge Spieler in seiner Unerfahrenheit einen Fehler gemacht habe. Wieser hat sich bereits öffentlich bei Gilles Yapi entschuldigt.Bild: Claudia Minder/freshfocus Der für das Verfahren bei der Swiss Football League (SFL) zuständige Disziplinarrichter im Spielbetriebswesen, der gemäss Reglement maximal vier Spielsperren aussprechen kann, hat nun entschieden, die Unterlagen an die Disziplinarkommission der SFL zu überweisen.
Er ist der Ansicht, dass sein Handlungsspielraum für ein angemessenes Strafmass überschritten werden könnte. (si/syl)
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