Hochschule: Künftig soll auch an der ETH Zürich Medizin studiert werden können

Hochschule: Künftig soll auch an der ETH Zürich Medizin studiert werden können

11.09.2015, 14:52

Die ETH Zürich beteiligt sich ab Herbst 2017 an der Ausbildung von Medizinern. Mit einem neuen Bachelorstudiengang reagiert sie auf die rasante technische Entwicklung im medizinischen Umfeld sowie auf den Ärztemangel.

Der erfolgreiche Abschluss des neuartigen ETH-Studiengangs würde die Absolventen dazu qualifizieren, anschliessend ein Medizinstudium an einer der Partneruniversitäten aufzunehmen. Zu diesen gehören die Universitäten Basel und Zürich sowie die Università della Svizzera italiana, wie die vier Hochschulen am Freitag gemeinsam mitteilten.

Der Bachelorstudiengang der ETH Zürich soll ab Herbst 2017 für 100 Studierende angeboten werden. Er wird für eine Pilotphase von sechs Jahren gemäss den kantonalen und eidgenössischen Richtlinien in der Medizinausbildung konzipiert.

«Wir möchten der rasanten technologischen Entwicklung in der Medizin Rechnung tragen und einen Beitrag leisten, um mehr Ärztinnen und Ärzte auszubilden», wird ETH-Präsident Lino Guzzella in der Mitteilung zitiert. Zudem könne die ETH ohne Medizinforschung ihre internationale Spitzenposition nicht verteidigen.

Geplant sind verschiedene Schwerpunkte, darunter biomedizinische Bildgebung und Engineering, Medizin-Informatik, personalisierte Medizin, molekulare Gesundheitswissenschaften und Genetik.

Einführung von Numerus Clausus

Die Zahl der Absolventen müsste mit den Aufnahmekapazitäten der schweizerischen Medizinischen Fakultäten auf Masterstufe abgestimmt werden. Dies bedeutet, dass auch eine Zulassungsbeschränkung möglich sein muss. Da diese heute nicht erlaubt ist, müsste das ETH-Gesetz entsprechend geändert werden.

Eine Revision dieses Gesetzes schickte der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung. Der ETH-Rat soll demnach die Möglichkeit erhalten, Zulassungsbeschränkungen für alle Studierenden dieser Fachrichtung zu beschliessen. Das Ziel sei, dass der an den Universitäten geltende Numerus Clausus nicht unterlaufen werde, schreibt der Bundesrat. (sda)

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