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Bundesrat will raschere Asylverfahren dank Bundeszentren

Asylpolitik

Bundesrat will raschere Asylverfahren dank Bundeszentren

03.09.2014, 15:4508.10.2014, 14:03
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Asylverfahren sollen künftig rascher abgewickelt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur grossen Asylreform ans Parlament geleitet. An den zentralen Punkten hat er nach der Vernehmlassung festgehalten.

Die meisten Asylgesuche sollen künftig in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden - einem Verfahren, das maximal 140 Tage dauert. Die Asylsuchenden sollen für die gesamte Dauer des Verfahrens in regionalen Zentren des Bundes untergebracht werden. Das Verfahren soll maximal 140 Tage dauern.

Den Kantonen zugewiesen würden nur jene Asylsuchenden, für deren Gesuch weitere Abklärungen nötig sind. Diese Verfahren sollen innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden. Asylsuchende mit negativem Entscheid müssten in dieser Zeitspanne ausreisen.

Kostenlose Beratung und Rechtsvertretung

Im Gegenzug sind für die Asylsuchenden eine kostenlose Beratung über das Asylverfahren und eine kostenlose Rechtsvertretung vorgesehen. Damit sei sichergestellt, dass die Asylverfahren nicht nur rascher, sondern weiterhin fair durchgeführt würden, schreibt der Bundesrat.

Angepasst wurden nach der Vernehmlassung die Beschwerdefristen: Die Frist für das beschleunigte Verfahren soll sieben Arbeitstage betragen, jene für das Dublin-Verfahren fünf. Die Vernehmlassungsvorlage sah neun beziehungsweise sieben Kalendertage vor.

Mit der Änderung könne eine Verkürzung der Frist wegen Feiertagen vermieden werden, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Nichts wissen wollte er von einer Verlängerung der Beschwerdefrist auf 30 Tage, wie sie von linker Seite gefordert wurde.

Arbeitsverbot gelockert

Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung ferner die Bestimmungen zum Arbeitsverbot angepasst. Während des Aufenthaltes in den Zentren des Bundes sollen Asylsuchende keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.

Nach einer Zuweisung auf die Kantone soll das Arbeitsverbot aber wegfallen. Heute dürfen Asylsuchende in den ersten drei Monaten nach Einreichung ihres Gesuchs generell keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Standorte bis Ende Jahr bekannt

Noch offen ist, wo die neuen Bundeszentren stehen werden. Das konkrete Standortkonzept werde vom Bundesamt für Migration in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet, heisst es in der Mitteilung des EJPD. Bis Ende 2014 soll das Konzept vorliegen.

Im Frühjahr hatten sich Bund, Kantone und Gemeinden im Grundsatz darauf geeinigt, dass sechs Asyl-Regionen mit jeweils mehreren Bundeszentren gebildet werden sollen. 

Für neue Unterkünfte und Arbeitsplätze rechnet der Bundesrat mit Investitionen von bis zu 548 Millionen Franken. Auf mittlere Sicht werde die Neustrukturierung des Asylwesens aber zu jährlichen Einsparungen von bis zu 170 Millionen Franken im Vergleich zum heutigen System führen, hält das EJPD fest. (wst/sda)

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