Der Nationalrat will straffällige Jugendliche nicht härter anpacken. Er hat eine Motion des Zürcher SVP-Nationalrats Hans Fehr abgelehnt, welche eine drastische Verschärfung des Jugendstrafrechts verlangte.
Bei schweren Verbrechen sollten generell unbedingte Strafen ausgesprochen werden. Zudem sollten verurteilte Jugendliche, die im Heim Schwierigkeiten machen, ins Gefängnis geschickt werden. Fehr wollte auch die maximale Freiheitsstrafe von 4 Jahren erhöhen und Jugendliche bei besonders schweren Straftaten sogar nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilen.
Immer mehr Straftaten von Jugendlichen zeigten eine «unglaubliche kriminelle Energie», sagte er. Hingegen habe man den Eindruck, die Strafen für Jugendliche seien eher ein «Luxusbehandlungsangebot». Fehr verwies auf den Fall Carlos, der nur ein Beispiel unter vielen sei.
Auf dem Höhepunkt dieser Affäre hatte eine Mehrheit des Nationalrats seine Motion unterzeichnet. Inzwischen scheinen sich die Wogen etwas gelegt zu haben: Fehrs Vorstoss scheiterte mit 89 zu 79 Stimmen bei 8 Enthaltungen.
Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, dass es im Jugendstrafrecht nicht um Vergeltung gehe. Unbedingte Strafen würden nur ausgesprochen, wenn es gelte, den Jugendlichen von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Ausserdem sei der Vollzug im Gefängnis schon heute möglich, allerdings nicht in einem Gefängnis für Erwachsene.
Einen höheren Strafrahmen lehnte Sommaruga ebenfalls ab. Längere Strafen gäben ein Gefühl von Sicherheit, belegen lasse sich das aber nicht, sagte sie. Die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts hält sie für kontraproduktiv. Erzieherische und therapeutische Massnahmen seien oft weit wirksamer zur Verhinderung von Rückfällen. (sda)