Schweiz
Blaulicht

Glarus: Frau übersieht Mädchen (5) beim Einparkieren

Glarus: Frau übersieht Mädchen (5) beim Einparkieren – es stirbt noch auf der Unfallstelle

07.05.2019, 08:3107.05.2019, 08:31

Tragödie in Glarus: Ein 57-jährige Autofahrerin hat am Montagabend beim Einparkieren ein Mädchen übersehen. Die 5-Jährige wird bei der Kollision so schwer verletzt, dass sie noch auf der Unfallstelle stirbt. Reanimationsversuche der Sanität bleiben erfolglos, wie die Kapo Glarus mitteilt.

Die Brauereistrasse in Glarus:

Die Lenkerin und die Angehörigen des Kindes werden vom Care Team Glarus betreut. Wie genau es zum Unfall an der Brauereistrasse kam, wird noch untersucht. (mlu)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Aktuelle Polizeibilder: Vaters Auto geklaut und verunfallt
1 / 95
Aktuelle Polizeibilder: Lagergebäude durch Brand beschädigt
2.3.2020, Bremgarten (AG): Mehrere Feuerwehren rückten nach Bremgarten aus, nachdem ein Brand in einer Liegenschaft ausgebrochen war. Personen wurden keine verletzt. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.bild: kapo Aargau
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
«Bräteln» im Wald ist nun in der ganzen Zentralschweiz verboten
Auch in den Kantonen Nid- und Obwalden ist am Freitagmittag ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe in Kraft getreten. Damit ist das «Bräteln» in der ganzen Zentralschweiz derzeit nicht erlaubt.
Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit, die zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen führt, wie die Kantone Nid- und Obwalden auf ihren Webseiten schreiben. Bis auf den Widerruf durch die Behörden ist es verboten, im Wald und näher als 50 Meter am Waldrand Feuer zu entfachen, Höhenfeuer zu entzünden oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen.
Zur Story