Schweiz
China

Berner Gericht bestätigt Wegweisung 93-jähriger Chinesin mit Demenz

Berner Gericht weist 93-jährige Chinesin mit Demenz aus

16.05.2026, 10:2716.05.2026, 10:58
Ein hoelzerner Hammer liegt auf dem Platz des Vorsitzenden Richters Eberhard Lang am Dienstag, 26. Juli 2005, im Landgericht in Karlsruhe vor der Urteilsverkuendung im FlowTex Schadensersatzprozessl.  ...
Das Berner Verwaltungsgericht hat entschieden.Bild: AP

Eine 93-jährige Chinesin muss die Schweiz verlassen, obwohl sie hier von ihrer Tochter intensiv betreut wird. Das hat das Berner Verwaltungsgericht entschieden. Eine rechtlich relevante Abhängigkeit zur Tochter sei nicht ausreichend belegt.

Die Tochter, die den Schweizer Pass hat, lebt mit ihrer Familie in der Region Bern. 2018 war sie nach China gereist, um ihren kranken Vater zu pflegen. Nach dessen Tod nahm sie die Mutter Ende 2021 mit in die Schweiz.

Die mit einem Visum eingereiste Witwe ersuchte um eine Aufenthaltsbewilligung; die kantonalen Behörden lehnten dies ab und wiesen die Frau weg. Dagegen wehrten sich Mutter und Tochter bis vor die höchste kantonale Instanz.

Sie machten geltend, die hochbetagte Mutter leide an Demenz und weiteren Altersbeschwerden. Emotional und psychisch sei sie vollständig auf die Tochter angewiesen.

Das Verwaltungsgericht hält in seinem Urteil fest, dass für ein Bleiberecht aus familiären Gründen eine «unabdingbare» Abhängigkeit bestehen müsse. Diese sei im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen.

Diagnosen wie eine leichte Demenz begründeten nicht automatisch ein Bleiberecht. Eine Pflege der Frau sei auch in deren Heimatstadt Nanjing möglich. Zudem fehlten für eine Rentnerbewilligung die nötigen engen Bezüge zur Schweiz.

Auch einen Härtefall verneinte das Gericht: Dass eine Rückkehr nach China zum vorzeitigen Tod der Frau führen würde, sei eine unbelegte Behauptung. Die Frau hat nun bis zum 17. Juni 2026 Zeit für die Ausreise. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (sda)

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179 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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dieAntwortist42
16.05.2026 11:08registriert April 2024
Entweder kennen wir einen Teil der Geschichte nicht, oder das Gericht hat komplett versagt. Wie menschenverachtend willst du sein und die Justiz so; ja.
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DavyDee
16.05.2026 11:01registriert März 2020
Ohne die Fakten zu kennen, kommen mir da Worte in den Sinn wie: menschenverachtend, vollständige Ignoranz der Existenz von physischer und psychischer Verbindung und Interaktion. Ich muss da wohl nicht mehr sagen. Die engstirnige Bünzlibürokratie ohne Realitätsbezug zeigt sich hier von ihrer allerbesten Seite. Und das im wohl reichsten Land der Welt. Da können wir die Beamten 'da oben' auch gleich mit KI ersetzen. Schlechter würde es damit kaum.
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Mare55
16.05.2026 11:08registriert Juni 2024
Soweit sind wir in der Schweiz angekommen tragisch.
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