Chips- und Schoggiwerbung soll von Schweizer Kindern ferngehalten werden
Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen ist ein verbreitetes Problem, auch in der Schweiz. Oft spielt ungesunde Ernährung eine grosse Rolle: Fettiges, Salziges, Süsses, Fast Food. Schon die Werbung zielt oft auf junge Kundschaft ab. Und Studien belegen, dass diese Werbung Kinder dazu verleitet, mehr Kalorien zu sich zu nehmen. Das will das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nun ändern, wie die NZZ am Sonntag schreibt.
Demnach soll es im Umkreis von hundert Metern der Haupteingänge von Schulen und auch an den Schulen selbst keine Werbung für Chips, Schokolade oder Süssgetränke mehr geben. Nur in den Läden selbst soll sie noch erlaubt sein. Auch im TV und Radio soll Werbung für ungesunde Nahrungsmittel 30 Minuten vor und nach einer Kindersendung verboten sein. In Spiel-Apps oder Online-Seiten für Kinder soll sie ebenfalls tabu sein. Im Kino darf die Werbung nur gezeigt werden, wenn der Film erst ab 13 Jahren freigegeben ist.
Die Produkte selbst sollen nicht verboten werden, betont Michael Beer, stellvertretender BLV-Direktor, gegenüber der Zeitung. Man wolle vielmehr die Gesundheit der Kinder schützen, wie es die Bundesverfassung vorsehe. «Wir wollen die Eltern entlasten, indem wir dafür sorgen, dass sie und ihre Kinder nicht ständig mit Werbung bombardiert werden.»
In der Politik ist man geteilter Meinung. Mitte-Nationalrat Nicolò Paganini betont, dass es schliesslich um erlaubte Produkte gehe und Werbung zu einer freien Wirtschaft gehöre. SP-Nationalrätin und Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz, Nadine Masshardt, spricht sich hingegen klar für eine Einschränkung aus, auch wenn sie befürchtet, dass nicht alle Unternehmen mitziehen werden.
Detailhändler wollen Ausnahmen
Andere Länder verfolgen ähnliche Bestrebungen, etwa mit Werbeverboten oder Abgaben. In der Schweiz soll alles noch auf freiwilliger Selbstregulierung basieren, statt das Verbot gesetzlich zu verankern, wie es etwa bei der Tabakwerbung der Fall war. Eine Selbstregulierung ist im Interesse der Branchenvertreter, wie die NZZ weiter schreibt.
In einem ersten Entwurf stellen sie aber auch Forderungen, insbesondere die Detailhändler. So wollen sie Ausnahmen für die Wochen vor Weihnachten und Ostern. Das BLV ist dagegen: «Die Firmen zeigen sich verantwortungsbewusst, ausser dann, wenn sie am meisten Produkte bewerben wollen», sagt Beer.
Noch hat sich also keine Einigung ergeben. Ziel ist es, die neuen Regeln Anfang 2027 in Kraft zu setzen. Gemäss der NZZ haben sich Coop und Migros nicht auf eine Anfrage geäussert. Lidl hingegen erklärt, dass man sich für eine Lösung einsetze, die den Jugendschutz stärke, die Tradition um Weihnachten oder Ostern aber auch bewahren wolle.
Wer gegen ein selbstauferlegtes Verbot verstösst, soll jedoch keine Busse bezahlen müssen. Stattdessen sollen entsprechende Firmen aus der Vereinbarung ausgeschlossen werden und dies soll auch bekannt gemacht werden. (vro)
