DE | FR
Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internetseite zu verbessern und passende Werbung von watson und unseren Werbepartnern anzuzeigen. Weitere Infos findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Party-Böötler auf der Aare dürfen weiter ordentlich bechern.
Party-Böötler auf der Aare dürfen weiter ordentlich bechern.
Bild: KEYSTONE

Bundesrat kippt Promillegrenze: Gummiboot-Kapitäne dürfen wieder bechern 🍻

01.05.2019, 10:5101.05.2019, 14:21

Die Party auf dem Wasser geht weiter: Der Bundesrat hebt die Promillegrenze für Gummibootfahrer per Anfang 2020 auf. Die Freizeitkapitäne unterstehen aber weiterhin der gesetzlichen Vorgabe, dass das Boot nur von fahrtüchtigen Personen gesteuert werden darf.

Die 0.5-Promillegrenze für Fahrer von Sport- und Freizeitschiffen war erst im Februar 2014, also vor gut fünf Jahren, eingeführt worden. Mit dieser Änderung gilt im Schiffsverkehr seither derselbe Alkoholgrenzwert wie im Strassenverkehr.

Kapitäne müssen fahrtüchtig sein

Nun hat der Bundesrat entschieden, die alte Praxis, die vor 2014 in Kraft war, wiedereinzuführen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte die Verordnungsänderung vor einem Jahr in die Vernehmlassung geschickt.

Zwar ist es auch weiterhin nicht erlaubt, ein Schiff zu führen, wenn die Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist. Die Binnenschifffahrtsverordnung definiert jedoch nicht mehr, ab welchem Promillewert jemand als fahrunfähig galt. Solange kein Unfall passiert, haben Segler und Motorbootfahrer daher in der Regel nichts zu befürchten.

Der Bundesrat erklärte die Kehrtwende am Mittwoch damit, dass die Einhaltung des Alkoholwertes bei Führern von Gummibooten und kleinen Schiffen schwierig zu kontrollieren sei «und von diesen Booten eine geringere Gefährdung ausgeht als von motorisierten Schiffen». Keine Promillegrenze gibt es für Kapitäne von Schiffen, die kürzer als 2.50 Meter sind, gemeint sind etwa Strandboote und ähnliche Bootsarten wie Paddelboote, Rennruderboote, Windsurf- und Kiteboards sowie nicht motorisierte Gummiboote bis zu einer Länge von 4 Metern. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet um die Zahlung abzuschliessen)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.

historische Erfindungen

1 / 6
historische Erfindungen
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenWhatsapp sharer

Auf den Fluss mit Bier und Wein - darf man das?

Das könnte dich auch noch interessieren:

Abonniere unseren Newsletter

5000 m2 für die Kunst und eine Kontroverse – der Zürcher Kunsthausanbau ist eröffnet

Das Kunsthaus Zürich hat am Mittwoch nach fünfjähriger Bauzeit den neuen Chipperfield-Anbau eröffnet. Zu reden gab dabei auch die Sammlung Bührle.

«Er ist ein Schritt ins 21. Jahrhundert», sagte Kunsthausdirektor Christoph Becker über den Anbau. Durch ihn sei das Kunsthaus offener und weiträumiger geworden. «Wir dürfen uns über ein gelungenes Werk freuen», konstatierte Conrad Ulrich, Interimspräsident der Zürcher Kunstgesellschaft.

Auch Stadtpräsidentin Corine Mauch freute sich: «Es ist …

Artikel lesen
Link zum Artikel