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Thurgau

Gericht in Frauenfeld TG verurteilt Rimoldi wegen übler Nachrede

Nicolas Rimoldi, Praesident von Mass-Voll, im Dialog mit der Polizei, bei einer Demonstration von Mass-Voll gegen den Impfpflichtparagrafen im neuen St. Galler Gesundheitsgesetz, am Samstag, 14. Febru ...
Nicolas Rimoldi spricht mit der Polizei, bei einer Demonstration von Mass-Voll gegen den Impfpflichtparagrafen im neuen St. Galler Gesundheitsgesetz, am Samstag, 14. Februar 2026, in St. Gallen.Bild: keystone

Gericht in Frauenfeld TG verurteilt Rimoldi wegen übler Nachrede

05.03.2026, 15:3405.03.2026, 15:34

Das Bezirksgericht Frauenfeld hat Mass-Voll-Präsident Nicolas Rimoldi wegen übler Nachrede verurteilt. Er musste sich für eine diffamierende Aussage auf der Plattform X zum Tod der Thurgauer Regierungsrätin Sonja Wiesmann (SP) verantworten.

Es handle sich um üble Nachrede, «die an Verleumdung kratzt», erklärte der Richter während der Urteilsbegründung. «Solche Unterstellungen haben in der Öffentlichkeit nichts verloren.»

Sonja Wiesmann (SP) nimmt Gratulationen entgegen nach ihrer Wahl in den Thurgauer Regierungsrat in Frauenfeld am Sonntag, 7. April 2024. (KEYSTONE/Walter Bieri )
Sonja Wiesmann (SP) nimmt Gratulationen entgegen nach ihrer Wahl in den Thurgauer Regierungsrat in Frauenfeld am Sonntag, 7. April 2024.Bild: keystone

Sonja Wiesmann starb am 23. Januar 2025 im Alter von 58 Jahren an einer Lungenblutung. Sie war nur knapp 8 Monate als Vorsteherin des Thurgauer Departements für Justiz und Sicherheit im Amt. Rimoldi schrieb am Tag ihres Todes laut Strafbefehl auf der Plattform X: «Eine Mörderin weniger. Ich bedauere, wird sie nie vor einem Gericht Gerechtigkeit für das Corona-Verbrechen erfahren.»

Das Gericht verurteilte Rimoldi am Donnerstag deswegen zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Franken bei einer Probezeit von vier Jahren. Ausserdem muss er 2080 Franken Untersuchungs- und Gerichtskosten bezahlen. Hinzu kommen 1670 Franken als Entschädigung für die beiden Töchter der verstorbenen Regierungsrätin.

Internet soll kein rechtsfreier Raum sein

Rimoldi erklärte zu Beginn des Prozesses, dass er den Post nicht selber verfasst habe. Er könne nicht für etwas verurteilt werden, das er nicht begangen habe. Zwar habe er den Auftrag dafür einem ehrenamtlichen Helfer mit Zugang zu seinen Accounts erteilt, die Wortwahl stamme jedoch nicht von ihm. Wer den Post tatsächlich verfasst haben soll, sagte Rimoldi nicht.

Als Privatklägerinnen traten die beiden Töchter auf. Deren Anwalt warf dem Beschuldigten vor, damit die Schuld auf Dritte zu schieben. Dass jemand anders den Eintrag auf der Plattform X geschrieben habe, sei eine offensichtliche Schutzbehauptung. Das zeige sich auch darin, dass Rimoldi den Namen des Verfassers verheimliche.

Jemanden am Tag ihres plötzlichen Todes als Mörderin zu bezeichnen, sei nicht nur geschmacks- und pietätslos. Es sei allgemein bekannt, dass die verstorbene Regierungsrätin nie wegen Mordes verurteilt worden sei. Der Anwalt forderte deshalb vom Gericht, Rimoldi wegen Verleumdung zu verurteilen.

«Solche Unterstellungen haben in der Öffentlichkeit nichts verloren.»
Richter am Bezirksgericht Frauenfeld

Die Strafe sei unbedingt zu fällen, fügte der Rechtsvertreter hinzu und verwies auf letztinstanzliche Verurteilungen Rimoldis wegen mehrfacher Nötigung und Behinderung einer Amtshandlung. «Es ist fraglich, ob eine günstige Prognose gestellt werden kann.»

Seinen Klientinnen gehe es nicht um die Bestrafung, sondern um die Würde ihrer Mutter, so der Anwalt weiter. Diffamierungen sollen keinen Platz haben. Ausserdem dürfe das Internet kein rechtsfreier Raum werden, indem man behauptet, einen Post auf dem eigenen Account nicht selber verfasst zu haben. «So einfach darf man den Kopf nicht aus der Schlinge ziehen dürfen.»

Rimoldi akzeptierte Strafbefehl nicht

In seinem Schlusswort stellte sich Rimoldi schliesslich als Opfer dar. Linke politische Kreise würden ihn vor Gericht ziehen, um ihn «mundtot» zu machen. Dabei bezeichnete er das aktuelle Verfahren sogar als «Schauprozess».

Er stand vor Gericht, da er einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Thurgau nicht akzeptierte. Dieser hält fest, er habe die Ehre der Verstorbenen und das Pietätsgefühl der Angehörigen verletzt. Gegen diesen Strafbefehl erhob er Einsprache.

Zum Urteil des Bezirksgerichts Frauenfeld erklärte Rimoldis Anwalt gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, er werde Berufung anmelden.

Schon mehrfach vor Gericht

Rimoldi musste sich in der Vergangenheit bereits mehrfach vor Gericht verantworten. Vor einigen Wochen gelangte das Bundesgericht zum Schluss, dass sich Rimoldi der Nötigung schuldig gemacht hat, weil er im Jahr 2021 zwei Mal Demonstrationszüge auf die Strasse lenkte und damit den motorisierten Verkehr behinderte. Auch eine Verurteilung wegen Störung des Polizeidienstes, der Hinderung einer Amtshandlung sowie der mehrfachen Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen war gemäss Bundesgericht rechtens.

Mitte Februar zog Rimoldi trotz Entzugs der Bewilligung mit einem Demonstrationszug durch St. Gallen. Begleitet wurde er von zahlreichen Mitgliedern der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat». (sda)

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42 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tokyo
05.03.2026 15:38registriert Juni 2021
wie oft kriegt der noch bedingte Geldstrafen?
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Kilian Fischer (1)
05.03.2026 16:00registriert Juni 2024
Rimoldi - stets einer meiner Favoriten beim Niveaulimbo.
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Coffeetime ☕
05.03.2026 16:17registriert Dezember 2018
Der sollte mal doch die ganze Härte der Justiz zu spüren bekommen, wie er es ja auch immer (für andere) fordert...
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