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Nationalratskommission gegen Offenlegung von Parteispenden

29.05.2020, 23:0130.05.2020, 13:59
Bild: KEYSTONE

Wie der Ständerat steht auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung ein. Sie will aber weniger weit gehen. Parteien, die vor Wahlen und Abstimmungen Kampagnen führen, sollen Spenden nicht offenlegen müssen.

Das entschied die SPK bei der Beratung des Gegenentwurfs zur Transparenzinitiative. Einen solchen hatte der Ständerat an der Wintersession beschlossen. Er will damit der Initiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» den Wind aus den Segeln nehmen. Hinter dieser stehen neben SP, Grünen, BDP und EVP auch die Piratenpartei sowie Transparency International Schweiz.

Die vom Ständerat beschlossenen Änderungen des Bundesgesetzes über politische Rechte sehen vor, dass politische Akteure nicht nur ihre Einnahmen, sondern auch ihnen gewährte Spenden, welche den Wert von 25'000 Franken übersteigen, offenlegen müssen.

Knapper Entscheid

Die Nationalratskommission steht zwar grundsätzlich hinter dem Gegenvorschlag, will diesen aber abschwächen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die SPK will die Namen von Grossspendern von Parteien sowie Wahl- und Abstimmungskomitees nicht veröffentlichen. Dieser Entscheid fiel knapp – mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung.

Nach Ansicht der Mehrheit stellte es einen grossen Eingriff in die Privatsphäre von Spenderinnen und Spendern dar, wenn ihre Namen offengelegt werden müssten. Hingegen sollen kampagnenführende Personen und Personengesellschaften ihre Einnahmen und auch die Ausgaben offenlegen müssen, wenn sie mehr als 50'000 Franken aufwenden. Der Ständerat hatte diese Schwelle bei 250'000 Franken festgesetzt.

Minderheit sieht keinen Handlungsbedarf

Im Gegensatz zum Ständerat sieht die Nationalratskommission weiter vor, dass auch Mitglieder des Ständerates die Finanzierung ihrer Kampagne offenlegen müssen. Zudem fordert die SPK eine stichprobenweise Kontrolle der von den Parteien und Organisationen eingereichten Dokumente, wie es in der Mitteilung heisst.

Die Kommission hat der so geänderten Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 10 Stimmen zugestimmt. Eine Minderheit sieht keine Notwendigkeit, Regelungen in diesem Bereich vorzusehen und beantragt Nichteintreten. Der Gegenentwurf zur Transparenzinitiative wird in der bevorstehenden Sommersession vom Nationalrat behandelt.

Kantonale Regeln in Kraft

Das Volksbegehren fordert einen Paradigmenwechsel bei der Politikfinanzierung. Wer heute in der Schweiz den Parteien oder an Kampagnen Geld spendet, muss dies nicht offenlegen. Künftig soll das ab einem Betrag von 10'000 Franken obligatorisch sein. Zudem sollen auch Bilanz und Rechnung veröffentlicht werden müssen.

Die geplante Gesetzesänderung nimmt wichtige Anliegen der Initiative auf, geht aber nicht so weit wie die angedachten Verfassungsartikel. Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter ist in der Bevölkerung ein Gesinnungswandel eingetreten. Deshalb habe der Bundesrat seine anfängliche Skepsis gegenüber eines indirekten Gegenvorschlags überdacht, sagte sie im vergangenen Dezember im Ständerat.

Die Kantone Tessin, Genf und Neuenburg kennen bereits kantonale Gesetze, welche die Parteien- und Kampagnenfinanzierung regeln. In den Kantonen Schwyz und Freiburg hat die Bevölkerung zudem entsprechende Volksinitiativen angenommen, die in Umsetzung sind. (sda)

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quelle: epa/epa / matt campbell
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