Die Staatsanwaltschaft Luzern hat gegen einen Arzt der psychiatrischen Klinik St. Urban einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Ihm wird vorgeworfen, dass er 2017 als Verantwortungsträger und Mitarbeiter der Klinik die Tötung eines Patienten mitverursacht habe.
Der damals diensthabende Arzt sowie der ehemalige Chefarzt der Klinik waren wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung angezeigt worden, nachdem im April 2017 ein Patient der Klinik seinen Zimmernachbarn tödlich verletzt hatte.
Die Staatsanwaltschaft klärte, ob strafrechtlich relevante Fehler unterlaufen waren, als dem Täter, einem «akut psychotischen Mann», ein Doppelzimmer zugewiesen wurde, wie sie am Montag mitteilte.
Beim damals diensthabenden Arzt kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass es unter seiner Verantwortung bei der Aufnahme des Mannes in die Klinik zu «relevanten Versäumnissen» kam. Bei einer «sorgfaltsgemässen Beurteilung» wäre eine Tötung des Zimmernachbarn vermeidbar gewesen, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Der Arzt akzeptiert den Strafbefehl nicht, er erhob Einsprache. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Fall wird nun zur Beurteilung an das zuständige Bezirksgericht überwiesen.
Die Untersuchung gegen den Chefarzt wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft habe keine Mängel feststellen können, schreibt sie. Beide Entscheide sind noch nicht rechtskräftig.
Im Jahr 2017 hatte ein Mann in der Klinik seinen 85-jährigen Zimmernachbarn schwer verletzt. Das Opfer starb noch in der Nacht. Der Täter wurde Anfang dieses Jahres als schuldunfähig beurteilt. Für ihn wurde eine stationäre Massnahme angeordnet. Er hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, die Verhandlung findet (morgen) Dienstag vor dem Luzerner Kantonsgericht statt. (aeg/sda)
Aus eigener Erfahrung weiss ich jedoch, dass die Zimmervergabe extrem komplex ist. Ich habe mehrmals kritische Situationen erlebt, die auch hätten schief gehen können. Eine akut psychotische Person kann unberechenbar sein obwohl sie 5min vorher lammfromm war.