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Im AKW Gösgen passieren zu viele «menschliche Fehler» 

Im AKW Gösgen passieren zu viele «menschliche Fehler» 

07.01.2016, 13:0407.01.2016, 13:50

Die Atomaufsichtsbehörde ENSI hat das AKW Gösgen im Kanton Solothurn im Zusammenhang mit einer Schnellabschaltung des Reaktors im Juli kritisiert. Das ENSI ortet «Verbesserungspotenzial in der Qualitätssicherung sowie im mehrfachen Auftreten von menschlichen Fehlern».

Bei der Schnellabschaltung am 13. Juli habe die Anlage zwar auslegungsgemäss reagiert und die Sicherheit von Mensch und Umwelt sei gewährt gewesen, teilte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) am Donnerstag auf seiner Website mit.

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«Anomalie»

Aus rein technischer Sicht würde das Vorkommnis als «ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung eingeschätzt» – also auf der Stufe 0 der bis 7 reichenden internationalen Ereignisskala INES.

Doch das ENSI teilt das Vorkommnis der Stufe 1 («Anomalie») auf der Ereignisskala zu. Die Gründe für die Höherstufung liegen gemäss Aufsichtsbehörde «im mehrfachen Auftreten von menschlichen Fehlern». Erforderliche Hilfsmittel wie Dokumentationen seien nicht verwendet worden. Zudem sei auch das Vieraugenprinzip verletzt worden.

Wiederholt menschliche Fehler

«Im vorliegenden und in den vergangenen Jahren sind Vorkommnisse mit einem signifikanten Beitrag menschlicher Fehler aufgetreten», schreibt das ENSI in seinem Bericht. Die Aufsichtsbehörde verlangt deshalb vom AKW-Betreiber zu den Abläufen vom 13. Juli eine vertiefende, abteilungsübergreifende Analyse der menschlichen und organisatorischen Faktoren.

Das AKW muss in einem weiteren Bericht die Vorkommnisse der mindestens vergangenen drei Jahre auf die menschlichen und organisatorischen Aspekte hin analysieren und die daraus abgeleiteten Massnahmen darlegen.

Die Ursache der Schnellabschaltung um 21.15 Uhr war ein Defekt in einer Schutzbeschaltung eines Leittechnikschrankes. Die Reaktor wurde rund sieben Stunden später mit der Zustimmung des ENSI wieder hochgefahren. (whr/sda)

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Jacques Moretti wurde auch in der Schweiz bereits verurteilt – die Sonntagsnews
Mängel bei den Ermittlungen zur Brandkatastrophe in Crans-Montana, eine Verurteilung des Barbetreibers im 2016 und die Walliser Staatsanwaltschaft an der Kapazitätsgrenze: Das findet sich in den Sonntagszeitungen.
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