Ein zentraler Punkt ist erfüllt. Die 1000er-Begrenzung für Grossveranstaltungen gilt nicht mehr. Der Bundesrat hat diese Einschränkung heute per 1. Oktober aufgehoben. Die Eishockey-Meisterschaft kann am 2. Oktober beginnen. Die Klubvertreter werden am Freitag bei der Ligaversammlung entscheiden, wann die Meisterschaft beginnen soll.
Eine Unsicherheit – bleibt die 1000er-Regel? – ist nun beseitigt. Aber im Eishockey sind 14 neue kreiert worden. Der Bundesrat überträgt nämlich die Bewilligung für Grossanlässe an die Kantone. Konkret braucht es für die Meisterschaft der beiden höchsten Ligen das Okay von nicht weniger als 14 verschiedenen Kantonsregierungen: Bern, Zürich, Graubünden, Tessin, Genf, Waadt, Zug, Freiburg, Jura, Neuenburg, Wallis, St. Gallen, Thurgau und Solothurn.
Das bedeutet föderalistisches Chaos. Kein Wunder, sagt SCB-Manager Marc Lüthi: «Ich bin nicht zufrieden. Wir wissen im Grunde nicht mehr als vorher.» Liga-Manager Denis Vaucher sagt es etwas diplomatischer: «Wir haben sehr viel Arbeit vor uns.»
Bis zum 2. September sollen die Rahmenbedingungen für Grossveranstaltungen von den zuständigen Kreisen (Bund, Kantone, Klubs) ausgearbeitet werden. Diese Rahmenbedingungen (Konzepte) haben die Eishockeyclubs längst erarbeitet.
Die entscheidende Frage, die nach dem Bundesratsentscheid offen bleibt und nicht beantwortet worden ist: Muss der Kanton eine Veranstaltung (ein Spiel) bewilligen, wenn diese Rahmenbedingungen eingehalten werden? Oder kann er eine Bewilligung verweigern? Dabei spielt eine Rolle, dass ja die äusseren Voraussetzungen – beispielsweise die Anzahl der Neuinfektionen – von Kanton zu Kanton sehr verschieden sein können. Beispielsweise ist denkbar, dass die Zahlen im Tessin und in Genf viel höher sind als in Bern und Spiele in Bern bewilligt werden, aber in Ambri, Lugano und Genf nicht.
Die Klubbesitzer und -manager haben in der Regel sehr gute Beziehungen zu den Kantonsregierungen. Sie sind auf Kantonsebene besser vernetzt als auf Bundesebene. Die Chancen stehen recht gut, dass die meisten Kantone Spiele mit mehr als 1000 Zuschauerinnen und Zuschauern bewilligen werden. Aber erst wenn die Rahmenbedingungen am 2. September festgelegt sind, wissen die Klubs, wie viel Publikum ins Stadion darf. Die «60-Prozent-Regel» dürfte zur Anwendung kommen: also eine Stadionauslastung von 50 bis 60 Prozent.
Offen ist, wie das Publikum auf die Massnahmen reagieren wird. Goutieren die Zuschauerinnen und Zuschauer die Maskenpflicht?
Nun wartet bei der Schaffung von Rechtssicherheit viel Arbeit auf die Liga und die Klubs. Zu klären sind unter anderem folgende Fragen:
Denis Vaucher verspricht: «Diese Rechtssicherheit werden wir am Freitag im Rahmen der Liga-Versammlung schaffen, sind dann aber im Falle eines Falles auch von den kantonalen Gesundheitsbehörden abhängig.»
Zusammenfassend gilt: Ein Meisterschaftsstart ist am 2. Oktober mit einer Stadionauslastung von 50 bis 60 Prozent möglich und dann kann das volle Programm (50 Runden, Playoffs Best of 7) nach wie vor gespielt werden.
Aber der Bewilligungsaufwand für die einzelnen Klubs ist immens. Und für den halbwegs geordneten Ablauf der Meisterschaft wird eine gute Zusammenarbeit der Klubs unerlässlich sein. Juristische Schlaumeiereien, um sich Vorteile zu verschaffen, oder um Spiele zu verschieben, darf es nicht geben.
Wahrlich gut, dass der Abstieg für die nächste Saison ausgesetzt worden ist. Denn eines zeichnet sich bereits jetzt ab: Die nächste Saison wird unter diesen schwierigen Bedingungen nicht durch und durch regulär ablaufen.