Verzollungs-App «QuickZoll» wurde weiterentwickelt: Das ist alles neu
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hat die Verzollungs-App «QuickZoll» weiterentwickelt. Neu können Reisende die Abgaben auf Einkäufe zu beiden anwendbaren Mehrwertsteuersätzen entrichten. Bisher mussten Güter für den täglichen Bedarf beim Zoll persönlich oder schriftlich über eine Anmeldebox verzollt werden.
Zwei Mehrwertsteuersätze
Privatpersonen können ihre Waren mit der Verzollungs-App «QuickZoll» selbstständig zur Einfuhr in die Schweiz anmelden und allfällige Abgaben direkt über die App entrichten. Dies geht neu zum Normalsatz von 8,1 Prozent und zum reduzierten Satz von 2,6 Prozent, wie das Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Dienstag mitteilte. Der Satz von 2,6 Prozent gilt für lebensnotwendige beziehungsweise grundlegende Güter wie Lebensmittel, alkoholfreie Getränke und Bücher. Alle anderen Waren sind mit dem Normalsatz zu verzollen, darunter Alkohol, Tabak, Kleidung, Elektronik, Möbel und Schmuck.
Nicht für Tiere und Autos
QuickZoll kann beispielsweise nicht für die Einfuhr von lebenden Tieren, von Autos oder von Handelswaren genutzt werden. Diese müssen ausschliesslich an einem Zollschalter angemeldet werden.
Basisoption verfügbar
Die Basisoption, bei welcher der Gesamtwert der Waren angegeben wird, ohne zwischen den beiden Mehrwertsteuersätzen zu unterscheiden, ist in der neuen Version der App weiterhin verfügbar. Diese Option kann dann bevorzugt werden, wenn der Anteil der Produkte, die unter den reduzierten Satz fallen, geringfügig ist, oder um die Erfassung der Waren zu vereinfachen und Zeit zu sparen.
Flexibilität
QuickZoll kann ohne vorgängige Registrierung verwendet werden und bietet deshalb eine hohe Flexibilität beim Grenzübertritt im Reiseverkehr. Man kann zu jeder Tageszeit ein beliebiges zweistündiges Zeitfenster für den Grenzübertritt angeben und anschliessend an jedem Grenzübergang ohne zusätzlichen Gang zum Zollschalter in die Schweiz reisen. Einzig die in der App erstellte Quittung muss für den Fall einer Kontrolle aufbewahrt werden.
Grenze bei 150 Franken
Wer hinter der Landesgrenze einkauft, kann seit 2025 noch für 150 Franken pro Tag und Kopf Waren für den privaten Gebrauch mehrwertsteuerfrei einführen. Der Bundesrat setzte die zuvor geltende Wertfreigrenze von 300 Franken im Auftrag des Parlaments herab.
Mehr Nutzende
Seit ihrer Einführung im Jahr 2018 hat die Nutzung der QuickZoll-App laut BAZG kontinuierlich zugenommen: Wurden im ersten Betriebsjahr noch 13’000 Zollanmeldungen und 1,1 Millionen Franken Einnahmen registriert, so waren es im Jahr 2025 bereits mehr als 192’000 Zollanmeldungen und 13 Millionen Franken Einnahmen. (sda)
