«Mini-Putsch»: Sozialpartner können kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern
Von den Sozialpartnern ausgehandelte Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen können kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern. Das Parlament hat eine Gesetzesvorlage gutgeheissen, die der Bundesrat ablehnt.
Der Nationalrat bereinigte die Vorlage am Montag und machte sie bereit für die Schlussabstimmung. Sie gibt den von Branchen ausgehandelten und allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) die Möglichkeit, in den Kantonen oder Gemeinden beschlossene und im Gesetz verankerte Mindestlöhne zu übersteuern.
Die Linke und die GLP lehnten die Änderung im Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) ab. Diese sei nicht kompatibel mit der Verfassung. Sie greife in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein, machten ihre Vertreterinnen und Vertreter in beiden Kammern geltend. Das ist ein parlamentarischer Mini-Putsch gegen die verfassungsmässige Ordnung in diesem Land, erklärte gemäss Blick etwa SP-Co-Präsident Cédric Wermuth.
Übergang geregelt
Heute können GAV allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie Gesetzen von Bund und Kantonen nicht widersprechen. Kantone und kommunale Initiativen setzten Sozialpartnerschaften zunehmend unter Druck, stellten die Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheit in den Räten fest. Es brauche deshalb gesetzliche Leitplanken.
Im Grundsatz hatten sich die Räte bereits darauf geeinigt, dass allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern können. Umstritten waren am Montag noch eine Art Übergangsbestimmung, die der Ständerat in die Vorlage aufgenommen hatte.
Bundesrat und Kantone dagegen
Nun steht fest, dass Besitzstand gewahrt werden soll: Kantone, die beim Inkrafttreten der neuen Vorgaben Mindestlöhne haben, die jenen in allgemeinverbindlichen GAV vorgehen, sollen diese weiterführen können, bis der Mindestlohn im GAV jenen des Kantons übersteigt. Das soll Lohnkürzungen unter das Niveau des Mindestlohns ausschliessen.
Auch der Bundesrat lehnt die Vorlage ab, die er auf Ersuchen des Parlaments ausgearbeitet hatte. Sie stehe in Konflikt mit den in der Verfassung verankerten Kompetenz der Kantone, Mindestlöhne festzusetzen, sagte Wirtschaftsminister und Bundespräsident Guy Parmelin. Auch die Kantone kritisierten die Vorlage. Die Gewerkschaften warnen ebenfalls: «Die Vorlage höhlt bestehende kantonale Mindestlöhne aus. Und sie verhindert, dass neue Mindestlöhne für alle Beschäftigten eingeführt werden können», sagt SGB-Zentralsekretär David Gallusser im «Blick». Der Gewerkschaftsbund prüfe nun ein Referendum. (sda)
