Schweiz
Gesellschaft & Politik

Mindestlöhne in der Schweiz: Sozialpartner können kantone übersteuern

«Mini-Putsch»: Sozialpartner können kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern

01.06.2026, 16:4601.06.2026, 16:46

Von den Sozialpartnern ausgehandelte Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen können kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern. Das Parlament hat eine Gesetzesvorlage gutgeheissen, die der Bundesrat ablehnt.

Der Nationalrat bereinigte die Vorlage am Montag und machte sie bereit für die Schlussabstimmung. Sie gibt den von Branchen ausgehandelten und allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) die Möglichkeit, in den Kantonen oder Gemeinden beschlossene und im Gesetz verankerte Mindestlöhne zu übersteuern.

Die Linke und die GLP lehnten die Änderung im Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) ab. Diese sei nicht kompatibel mit der Verfassung. Sie greife in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein, machten ihre Vertreterinnen und Vertreter in beiden Kammern geltend. Das ist ein parlamentarischer Mini-Putsch gegen die verfassungsmässige Ordnung in diesem Land, erklärte gemäss Blick etwa SP-Co-Präsident Cédric Wermuth.

Nationalrat Cedric Wermuth, SP-AG, spricht an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Montag, 1. Juni 2026, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Cédric Wermuth sprach sich in der Debatte gegen die Vorlage aus.Bild: keystone

Übergang geregelt

Heute können GAV allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie Gesetzen von Bund und Kantonen nicht widersprechen. Kantone und kommunale Initiativen setzten Sozialpartnerschaften zunehmend unter Druck, stellten die Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheit in den Räten fest. Es brauche deshalb gesetzliche Leitplanken.

Im Grundsatz hatten sich die Räte bereits darauf geeinigt, dass allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern können. Umstritten waren am Montag noch eine Art Übergangsbestimmung, die der Ständerat in die Vorlage aufgenommen hatte.

Bundesrat und Kantone dagegen

Nun steht fest, dass Besitzstand gewahrt werden soll: Kantone, die beim Inkrafttreten der neuen Vorgaben Mindestlöhne haben, die jenen in allgemeinverbindlichen GAV vorgehen, sollen diese weiterführen können, bis der Mindestlohn im GAV jenen des Kantons übersteigt. Das soll Lohnkürzungen unter das Niveau des Mindestlohns ausschliessen.

Auch der Bundesrat lehnt die Vorlage ab, die er auf Ersuchen des Parlaments ausgearbeitet hatte. Sie stehe in Konflikt mit den in der Verfassung verankerten Kompetenz der Kantone, Mindestlöhne festzusetzen, sagte Wirtschaftsminister und Bundespräsident Guy Parmelin. Auch die Kantone kritisierten die Vorlage. Die Gewerkschaften warnen ebenfalls: «Die Vorlage höhlt bestehende kantonale Mindestlöhne aus. Und sie verhindert, dass neue Mindestlöhne für alle Beschäftigten eingeführt werden können», sagt SGB-Zentralsekretär David Gallusser im «Blick». Der Gewerkschaftsbund prüfe nun ein Referendum. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Mindestlohn im internationalen Licht
1 / 10
Mindestlohn im internationalen Licht
quelle: kad
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Was ist dein Tipp für eine Lohnverhandlung?
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
32 Kommentare
Dein Kommentar
YouTube Link
0 / 600
Hier gehts zu den Kommentarregeln.
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Rethinking
01.06.2026 16:55registriert Oktober 2018
Bürgerliche setzen sich offensichtlich nicht für ihre Bürger ein…

Stattdessen verweigern sie den Bürger angemessene Mindestlöhne
688
Melden
Zum Kommentar
avatar
ELMatador
01.06.2026 16:59registriert Februar 2020
Warum schaffen wir Staat und Kantone nicht gleich ganz ab, wenn Unternehmen angeblich sowieso alles besser machen?

Sorry, aber gahts eigentli noh?

Genau dahin führt diese Haltung: Ausgerechnet jene Parteien, die immer von Recht und Ordnung sprechen und sonst so gern betonen, wie wichtig die Verfassung sei, torpedieren sie wieder einmal, sobald ihnen demokratische Mehrheiten nicht passen.

Mir ist es völlig egal, wenn Appenzell Innerrhoden einen Mindestlohn von 50 Franken pro Stunde beschliessen würde. Das wäre ihr gutes Recht, und die Unternehmen müssten es akzeptieren.
536
Melden
Zum Kommentar
avatar
El Vals del Obrero
01.06.2026 17:06registriert Mai 2016
Die Kantone und das Volk haben halt nur Recht, wenn sie im Sinne der Rechten stimmen.

Während bei anderen Geschäften plötzlich das Ständemehr gelten soll, obwohl nicht vorgesehen.

Die Schweiz wird immer trumpistischer.

Aber wie in den USA werden wohl ausgerechnet viele, die auf Mindestlohn angewiesen sind, SVP-Fans sein. "Die tun halt was gegen die Ausländer und die Woken und die EU und diese nervende Umwelt und sorgen für freie Fahrt und günstiges Benzin, das ist doch viel wichtger als solche langweiligen Zahlen-Detail-Geschäfte!"
4510
Melden
Zum Kommentar
32
Einsturzgefahr: Nidwalden sperrt Bootshafen
Die Hafenmole und Teile der Seemauer des Bootshafens Härggis zwischen Beckenried NW und Volligen sind beschädigt. Nun wurde die Anlage aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Einst diente der Bootshafen Härggis in Emmetten NW am Vierwaldstättersee als Notalegestelle bei Sturmereignissen und als öffentlicher Tauchplatz. Seit 1998 wird er ausser bei Notfällen nur noch privat genutzt. Der Hafen ist jedoch im Besitz des Kantons Nidwalden. Bei einer Zustandsbeurteilung wurden nun verschiedene Schäden festgestellt, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Aus Sicherheitsgründen wurde der Hafen deshalb gesperrt.
Zur Story