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Brauchen eritreische Asylbewerber eine Dienstleistung von ihrem Konsulat in der Schweiz, wird eine Einkommensteuer fällig.
Brauchen eritreische Asylbewerber eine Dienstleistung von ihrem Konsulat in der Schweiz, wird eine Einkommensteuer fällig.
Bild: KEYSTONE/TI-PRESS
Totalitäres Regime

Eritrea treibt Steuern bei Flüchtlingen in der Schweiz ein – auch von Sozialhilfeempfängern

Auch wenn ihnen die Flucht gelungen ist, werden Eritreer in der Schweiz weiter durch das totalitäre Regime in ihrer Heimat drangsaliert: Es zwingt sie zu Schuldeingeständnissen und Steuerabgaben. 
14.12.2014, 10:4018.02.2015, 15:30

Die Eritreer bilden mittlerweile die grösste Gruppe unter den Asylsuchenden in der Schweiz. Die eritreische Diaspora zählt mittlerweile mehr als 20'000 Männer, Frauen und Kinder. Sie flüchteten, weil sie verbotenerweise aus dem Militär ausgetreten sind, weil sie das Regime kritisiert oder einer staatlich nicht anerkannten Religionsgruppe angehören. 

Doch die harte Hand des eritreischen Regimes erreicht die Flüchtlinge bis in die Schweiz: So treibt das Generalkonsulat in Genf bei Flüchtlingen regelmässig Einkommenssteuern ein. Mehrere Tausend Eritreer würden die sogenannte Zwei-Prozent-Steuer zahlen, erzählt ein Betroffener der «NZZ am Sonntag»

Über UBS-Konto ans eritreische Regime

Die Zahlungen betragen zum Teil mehrere Tausend Franken. Weil viele Eritreer in der Schweiz keine Arbeit haben, begleichen sie die Steuerschulden mit Geld aus der Sozialhilfe. Das Generalkonsulat verschiebt die Steuergelder dann über ein Konto bei der UBS in Zürich ans eritreische Regime, wie die «NZZ am Sonntag» mit Verweis auf Dokumente schreibt.

Die Entrichtung der Zwei-Prozent-Steuer, zum Teil aber auch die Unterzeichnung eines sogenannten «Letters of Regret» sind Voraussetzungen dafür, dass eritreische Flüchtlinge zurück in ihre Heimat reisen können. Das eritreische Generalkonsulat unterstützt die Reisenden und rät ihnen, mit hiesigen Reisepapieren nach Italien, Ägypten und in den Sudan zu fliegen, auf den dortigen eritreischen Botschaften eritreische Pässe oder Identitätskarten zu beziehen und mit diesen weiter in ihre Heimat zu reisen.

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Konsularische Dienstleistungen nur gegen Steuer

Reisen zurück in den Verfolgerstaat sind für Asylsuchende nicht vorgesehen, und könnten einen Widerruf des Asylstatus zur Folge haben. Weil aber dank den Umwegen in den Schweizer Papieren keine Stempel von eritreischen Grenzbehörden auftauchen, bleiben die Reisen dem Bundesamt für Migration verborgen. 

Wie eine Person aus dem Grossraum Zürich gegenüber der Zeitung schätzt, bezahlen rund 3'000 der 20'000 Eritreer in der Schweiz die Zwei-Prozent-Einkommenssteuer. Manche würden sie freiwillig bezahlen, viele unter Druck und sehr viele, weil sie vom Generalkonsulat Dienstleistungen wie Pässe, Identitätskarten, Todesscheine, Erbschaftsverträge oder Ähnliches brauchen. (rar)

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