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Grenchner Türsteher-Mörder unterliegt vor Bundesgericht

Grenchner Türsteher-Mörder unterliegt vor Bundesgericht

14.05.2021, 12:0014.05.2021, 13:20
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Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zur fahrl
Das Bundesgericht in Lausanne.Bild: sda

Das Bundesgericht hat die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme bis Mai 2022 für den Mörder eines Disco-Türstehers in Grenchen SO bestätigt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des 32-jährigen Kosovaren gegen ein Urteil des Solothurner Obergerichts ab.

Der Mann, der sich im Strafvollzug wiederholt renitent verhielt, ist 2014 vom Obergericht wegen vorsätzlicher Tötung und zahlreicher weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Es hob die erstinstanzlich ausgesprochene Verwahrung auf und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an.

In einem so genannten Nachentscheid verlängerte das Amtsgericht Solothurn-Lebern die Massnahme im September 2019 um fünf Jahre. Dagegen wehrte sich der Mann: Das Obergericht verkürzte die Verlängerung der Massnahme im April 2020 auf drei Jahre.

Der Anwalt des Kosovaren zog den Entscheid des Obergerichts ans Bundesgericht weiter – und blitzte ab, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme verstosse nicht gegen das Bundesrecht.

Der Anwalt wies in der Beschwerde darauf hin, die Massnahme sei angeordnet worden, obschon keine geeignete Einrichtung vorhanden sei. Die Massnahme sei in der Justizvollzugsanstalt Solothurn nicht durchführbar. Alle infrage kommenden Einrichtungen hätten es zudem abgelehnt, den Verurteilten aufzunehmen. Die Vollzugsbehörde strebe eine Verwahrung an.

Keine günstige Prognose

Dem Mann könne derzeit keine günstige Prognose gestellt werden, hält das Bundesgericht in seinen Erwägungen fest. Eine bedingte Entlassung aus der stationären Massnahme stehe daher nicht zur Diskussion. Das Obergericht sei jedoch zum Schluss gekommen, dass die Massnahme für den noch relativ jungen Täter nicht aussichtslos sei.

Die JVA Solothurn sei angesichts der sich in der Vergangenheit manifestierten Probleme für den Massnahmenvollzug nicht optimal, heisst es in den Erwägungen weiter. Vorgesehen sei von den Vollzugsbehörden indes ein Wechsel in eine forensisch-psychiatrische Klinik, sobald es das Verhalten des Mannes zulasse. Die Frage einer Verwahrung stelle sich erst, wenn die therapeutische Massnahme infolge Aussichtslosigkeit aufgehoben werde.

Messerstecherei vor Diskothek «Luxory»

Die tödliche Messerstecherei hatte sich in der Nacht zum 3. April 2011 vor der Diskothek «Luxory» in Grenchen SO ereignet. Weil ein Security-Mann einen Gast, der Drogen verkauft hatte, einsperrte, wurde er von den Kollegen des Drogendealers bedroht.

Einer dieser Kollegen, der damals 23-jährige Kosovare, steigerte sich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen derart in Rage, dass er zum Messer griff und auf den Türsteher einstach. Er stach sieben Mal zu. (Urteil 6B_684/2020 vom 21.04.2021) (sda)

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