Sanija Ameti legt Berufung gegen Urteil ein
Sanija Ameti hat Berufung gegen ihre Verurteilung wegen Störung der Glaubensfreiheit angemeldet. Das geht aus einem Beitrag von JSVP-Präsident Nils Fiechter auf X hervor. Damit könnte sich das Zürcher Obergericht mit dem Fall beschäftigen.
Breaking: Sanija #Ameti hat gegen das #Urteil des Bezirksgerichts Zürich wegen Störung der #Glaubensfreiheit mittels Schüssen auf #Maria und #Jesus Berufung angemeldet.
— Nils Fiechter (@NilsFiechter) February 26, 2026
Dies ist ein weiterer Schlag ins Gesicht von Millionen von Christen weltweit. Schon während der… pic.twitter.com/jvyKdqKNV7
Nach Anmeldung der Berufung erhalten die Prozessbeteiligten das schriftlich begründete Urteil. Danach entscheiden sie über einen Weiterzug. Der Verteidiger von Ameti reichte die Berufung fristgerecht ein, wie das am Donnerstag veröffentlichte Schreiben zeigt.
Auch Massvoll-Gründer Nicolas Rimoldi, der Ameti als einer von vielen bei der Polizei angezeigt hatte, will das Urteil nicht akzeptieren. Er habe Berufung eingelegt, teilte er mit. Das Strafmass gegen Ameti sei viel zu mild. «Wir fordern die Maximalstrafe», schreibt Rimoldi.
Bedingte Geldstrafe und Busse
Das Bezirksgericht Zürich hatte die ehemalige GLP-Politikerin am 28. Januar zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt. Dazu kam eine Busse von 500 Franken.
Fiechter war wie 24 andere Personen Privatkläger und forderte eine Genugtuung wegen «verletzter religiöser Gefühle». Das Gericht verwies die Forderungen auf den Zivilweg.
Aufregung um Instagram-Post
Im September 2024 teilte Ameti auf Instagram ein Foto von sich in Schiessstellung. «Abschalten» schrieb sie dazu. Kurz zuvor hatte sie mit ihrer Druckluft-Pistole rund zwanzig Mal auf ein Bild von Jesus und Maria geschossen. Es handelte sich um eine herausgerissene Seite aus dem Katalog eines Auktionshauses.
Ameti löschte den Post zwar rasch wieder und entschuldigte sich dafür. Doch Jesus und Maria als Zielscheibe hatten da längst für Schlagzeilen gesorgt. (sda)
