K-Tipp fechtet bfu-Geheimhaltung von Wickeltisch-Testresultaten an

K-Tipp fechtet bfu-Geheimhaltung von Wickeltisch-Testresultaten an

23.08.2017, 15:00

Weil die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) die Resultate eines Wickelkommoden-Tests nicht veröffentlicht, will der K-Tipp nun gerichtlich gegen den Entscheid vorgehen. Die Konsumentenorganisation hatte vergeblich die Herausgabe der Daten gefordert.

Es sei geplant, die ablehnende Verfügung der bfu anzufechten, teilte K-Tipp-Redaktionsleiter Thomas Vonarburg am Mittwoch auf Anfrage mit. In einer gleichentags veröffentlichen Mitteilung schrieb die bfu, sie würde den Schritt begrüssen, denn so könne Rechtssicherheit geschaffen werden.

Die bfu hatte 2015 im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) die Sicherheit verschiedener Wickelkommoden geprüft, wie sie am Mittwoch mitteilte. Dabei kam sie zum Schluss, dass einige der neun getesteten Einrichtungen schwerwiegende Mängel aufwiesen. Bei diesen Produkten erliess sie ein Verkaufsverbot, bis die Fehler behoben waren.

Bei Wickeltischen, die ein erhöhtes Risiko für das Kind darstellten, mussten die Produzenten ihre Käufer warnen. In zwei Fällen wurden diese Warnungen öffentlich beim Eidg. Büro für Konsumentenfragen (BfK) publiziert: Dabei handelt es sich um die Wickelkommode «roba» der Firma Lipo Einrichtungsmärkte und «Malin 2» der Firma Kuli-Muli.

Demnach bestand bei «Malin 2» bei «unsachmässiger Befestigung des Wickelaufsatzes» die Gefahr, dass dieser seitlich herunterfallen könnte. Bei «roba» bestand eine Sturzgefahr für das Kind, wenn die Kommode nicht an der Wand aufgestellt war. Denn es fehlten «die Standsicherheit nach vorne und hinten sowie die hintere Absturzsicherung». In einem dritten Fall habe der Händler selber alle Käufer direkt informiert, hiess es beim bfu.

Eingeschwärzter Bericht

Als eine K-Tipp-Journalistin Mitte 2016 dann die Herausgabe aller getesteten Produkte verlangte, wurde ihr dies unter Berufung auf die Schweigepflicht verweigert. Sie habe bei den Fällen von «gravierenden Mängeln» bereits eine öffentliche Warnung angeordnet, schrieb das bfu. Betroffen seien also nur die Produkte, die lediglich «formale und keine gravierenden Mängel hatten.»

Da das bfu die Wickelkommoden im Auftrag des Seco geprüft habe, wende es das Bundesgesetz über die Produktesicherheit an. Und dieses schreibe «die Wahl von verhältnismässigen Massnahmen» und «eine generelle Schweigepflicht» vor. Es gewährte der Journalistin deshalb nur Einsicht in einen eingeschwärzten Bericht, in dem die Angaben der mangelhaften Produkte nicht erkennbar waren.

Anfang Juli erhielt die Reporterin Unterstützung vom Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitkeitsbeauftragten: Dieser kam in einem Schlichtungsverfahren zum Schluss, dass das «öffentliche Interesse an der vollständigen Offenlegung» des Testberichts «das private Interesse der betroffenen Verkäufer am Schutz ihrer Personendaten» überwiegt.

Er verlangte von der bfu, der Journalistin den vollständigen Zugang zu den Daten zu gewährleisten. Die Beratungsstelle kam der Aufforderung bisher nicht nach und erliess eine Verfügung, wonach sie die Schweigepflicht vorläufig über das Öffentlichkeitsgesetz stellt. Nun wird wohl das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden, ob die Testresultate irgendwann doch noch veröffentlicht werden können. (sda)

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