Zürcher Staatsanwaltschaft: Jürg Jegge wird nicht angeklagt

Zürcher Staatsanwaltschaft: Jürg Jegge wird nicht angeklagt

05.10.2017, 11:20

Das Verfahren gegen den ehemaligen Sonderschullehrer Jürg Jegge soll eingestellt werden. Gemäss der Zürcher Staatsanwaltschaft sind die Missbrauchsvorwürfe bereits verjährt. Noch läuft allerdings eine Frist für allfällige Eingaben.

Die Staatsanwaltschaft kam - nach intensiven Ermittlungen und Befragungen von Personen, die als Jugendliche mit dem bekannten Pädagogen Kontakt hatten - zum Schluss, dass entweder keine oder bereits verjährte strafbare Handlungen stattgefunden haben, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft leitete Anfang April ein Vorabklärungsverfahren wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern und Abhängigen ein. Dabei wurden zahlreiche Personen kontaktiert, die von einem Missbrauch betroffen gewesen sein könnten. Die befragten Personen gaben jedoch grösstenteils an, dass keine sexuellen Handlungen stattgefunden hätten, wie es weiter heisst.

Die in einigen Fällen geschilderten sexuellen Handlungen mit Kindern seien im heutigen Zeitpunkt bereits verjährt. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft den Parteien die Einstellung des Verfahrens angekündigt. Eingestellt ist es allerdings noch nicht, da noch eine Frist für allfällige Eingaben läuft.

Buch brachte Fall ins Rollen

Anfang April hatte ein ehemaliger Schüler Jegges dem bekannten Pädagogen sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Er hatte ein Buch mit seiner Geschichte veröffentlicht. Unter dem Vorwand einer therapeutischen Massnahme soll es über Jahre zu körperlichen Übergriffen gekommen sein, bei denen sie beispielsweise gemeinsam onaniert hätten.

Jegge räumte ein, dass es sexuelle Kontakte gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei führten daraufhin eine Razzia in Jegges Haus durch. (sda)

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