Nationalrat tritt auf Massnahmen gegen Schwarzarbeit ein

Nationalrat tritt auf Massnahmen gegen Schwarzarbeit ein

29.09.2016, 16:12

Mit punktuellen Gesetzesänderungen will der Bundesrat die Schwarzarbeit wirksamer bekämpfen. Der Nationalrat ist am Donnerstag mit 107 zu 73 Stimmen auf die umstrittenen Vorschläge eingetreten, gegen den Willen der SVP sowie Teile der FDP- und der CVP-Fraktion.

Mit Bekämpfung von Schwarzarbeit habe diese Vorlage nichts zu tun, kritisierte SVP-Sprecherin Silvia Flückiger (AG). Mehr Kontrollen und der Verzicht des vereinfachte Abrechnungsverfahren führten zu mehr Aufwand, vor allem für Kleinstunternehmen. In der Vernehmlassung hätten die Positionen noch anders ausgesehen.

Die anderen Fraktionen wollten eintreten: Vor allem in Grenzregionen sei der Kampf gegen Schwarzarbeit wichtig, sagte Markus Ritter (CVP/SG). Schwarzarbeit verzerre den Wettbewerb, sagte Olivier Feller (FDP/VD). Geplante Bestimmungen, die vor allem KMU-Betriebe administrativ zu stark belasteten, wolle die FDP aber ablehnen.

Einheitlicher Vollzug

«Sie wollten, dass das Gesetz einer Evaluation unterzogen werden soll», erinnerte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) das Ratskollegium. Was jetzt vorliege, sei das Ergebnis. Die Vorlage bringe einen Bürokratieabbau und sichere einen einheitlichen Vollzug. Die Mehrheit der Volkswirtschaftsdirektoren befürworte dies.

Louis Schelbert (Grüne/LU) bemängelte, dass der Bundesrat «leider einen Bogen» mache um die in der Schweiz lebenden und arbeitenden Sans-papiers, die keine Steuern und Sozialabgaben zahlen, aber auch ohne Versicherungsschutz arbeiteten. Für sie bräuchte es eine Regularisierung über das Ausländergesetz.

Der Bundesrat schlägt vor, den Austausch der verschiedenen an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Behörden zu verbessern. Verdachtsmeldungen sollen auch an Sozialhilfe-, Einwohner- oder Zollbehörden gehen. Das soll bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen helfen.

Verstösse gegen GAV aufdecken

Der Bundesrat hofft, dass dank der engeren Zusammenarbeit und einer erweiterten Meldemöglichkeit Verstösse gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) aufgedeckt werden können. Eine starke Minderheit der Wirtschaftskommission (WAK) lehnt jedoch eine Meldepflicht für Verstösse gegen allgemeinverbindliche GAV ab.

Auf Widerstand in der Kommission stösst auch, dass der Bundesrat den Anwendungsbereich des vereinfachten Abrechnungsverfahrens auf das Personal in Privathaushalten einschränken will. Heute ist das Verfahren auch für Firmen möglich, wenn die Lohnsumme einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.

Der Bundesrat begründete das damit, dass das Instrument gegen Schwarzarbeit zur Abrechnung von Verwaltungshonoraren zweckentfremdet und zur Steuerersparnis genutzt worden sei. Die WAK stimmte der Einschränkung zu, allerdings mit Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL).

Umstrittenes Weisungsrecht

Ebenfalls mit Stichentscheid der Präsidentin sprach sich die Kommission dafür aus, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) neu den kantonalen Kontrollorganen nach Anhörung der Kantone Weisungen erteilen kann.

Nein sagt die Kommission zu einem neuen Artikel, mit welchem der Bundesrat die Sanktionen und Zuständigkeiten bei Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten festschreiben will. Aus Sicht der Mehrheit wäre der administrative Aufwand zu gross.

2015 kontrollierten die kantonalen Inspektoren im Kampf gegen Schwarzarbeit 13'137 Betriebe und 39'777 Personen. Dabei stiessen sie in etwa jedem dritten Betrieb auf Verdachtsfälle. (sda)

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