Die Wasserzinsen sollen vorerst nicht gesenkt werden. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Nach Kritik in der Vernehmlassung verzichtet er darauf, die Zinsen zu senken und so die Wasserkraftwerke zu entlasten.
Eine temporäre Senkung des Wasserzinsmaximus habe sich nicht als mehrheitsfähig erwiesen, schreibt das Energiedepartement (UVEK). Der Bundesrat schlägt nun vor, das heutige Maximum bis 2024 beizubehalten.
Eine neue Regelung für den Wasserzins soll erarbeitet werden, sobald die künftigen Rahmenbedingungen klarer ersichtlich sind. Damit haben sich vor allem die Bergkantone durchgesetzt, die sich gegen eine Senkung wehrten. Auch die Parteien waren mit den Vorschlägen nicht zufrieden gewesen.
Geltende Regelung befristet
Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht, ein öffentliches Gewässer exklusiv zur Erzeugung von elektrischer Energie zu nutzen. Die Kantone legen die Höhe fest, doch setzt der Bund ein Maximum. Von diesem und der Leistung hängt die Höhe der Abgabe ab, welche die Kraftwerke entrichten müssen. Heute liegt das Maximum bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung.
Die geltende Regelung ist befristet bis Ende 2019. Der Bundesrat wollte ursprünglich ab 2023 ein neues Modell einführen. Für die Jahre 2020 bis 2022 schlug er vor, das Maximum auf 80 Franken zu senken. Als Alternative stellte er zur Diskussion, den Wasserzins nur für jene Kraftwerke zu reduzieren, die klar defizitär sind. Bei dieser Variante warnte er allerdings vor Abgrenzungsschwierigkeiten.
Befreiung für neue Kraftwerke
Nun verzichtet der Bundesrat auf beide Varianten. Festgehalten hat er nur an Erleichterungen beim Ausbau der Wasserkraft: Neue Wasserkraftwerke, die mit einem Investitionsbeitrag gefördert werden, sollen für zehn Jahre vom Wasserzins befreit werden. Bestehende Anlagen, die erheblich erweitert oder erneuert werden, müssen während zehn Jahren auf der zusätzlichen Bruttoleistung keinen Wasserzins zahlen.
Heute spülen die Wasserzinsen den Standortkantonen und Gemeinden der Wasserkraftwerke jährlich rund 550 Millionen Franken in die Kassen. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Senkung wären die Einnahmen auf 400 Millionen Franken gesunken. Am wichtigsten sind die Einnahmen aus der Wasserkraftnutzung für die Kantone Graubünden, Uri und Wallis. (sda)