Die Steuerregister der Kantone müssen nicht öffentlich sein. Der Nationalrat hat es nach kurzem Schlagabtausch abgelehnt, dass Kantone über das steuerbare Einkommen und Vermögen und den amtlichen Wert der Grundstücke von Privaten sowie das steuerbare Kapital und den steuerbaren Gewinn von Firmen Auskunft erteilen müssen.
Der Nationalrat gab am Donnerstag einer parlamentarischen Initiative von Margret Kiener Nellen (SP/BE) mit 127 zu 54 Stimmen und bei einer Enthaltung keine Folge. Nur die Linke hatte das Anliegen unterstützt, den Zugang zu Steuerdaten über das Steuerharmonisierungsgesetz zu ermöglichen und zu vereinheitlichen.
Kiener Nellen begründete ihren Vorstoss mit den unterschiedlichen Regelungen in Kantonen und Gemeinden. Öffentliche Steuerregister seien eine uralte Tradition. «Sie wurden eingeführt, als es den Kassen schlecht ging.»
Seien rechtskräftige Steuerdaten öffentlich zugänglich, könne dies vorbeugend wirken gegen Steuerhinterziehung, sagte Kiener Nellen weiter. Interessen von aus dem Ausland zugezogenen schwerreichen Personen, Steuerdaten geheim zu halten, dürften für einen Rechtsstaat wie die Schweiz nicht schützenswert sein.
Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) verwies auf die «sehr hohe Steuermoral» im Land und wandte ein, dass öffentliche Steuerregister nicht mehr zeitgemäss seien. Viele Kantone hätten sie abgeschafft, nicht zuletzt, weil sie sie als Standortnachteil bei der Ansiedlung Vermögender gesehen hätten.
Gegen Steuerhinterziehung müssten die Steuerbehörden mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgehen und nicht «selbsternannte Sheriffs», sagte Sprecher Andrea Caroni (FDP/AR). (sda)