Im Kanton Baselland dürfen Schülerinnen und Schüler nicht mehr den Handschlag aus religiösen Gründen verweigern. Tun sie dies trotzdem, müssen die Erziehungsberechtigten mit Sanktionen rechnen.
Der Fall von zwei muslimischen Schülern, die an der Sekundarschule Therwil BL Lehrerinnen den Handschlag verweigerten, hat Anfang April landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Nun kommt die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) zum Schluss, dass eine solche Verweigerung nicht angeht, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Eine rechtliche Prüfung habe ergeben, dass Baselbieter Schulen trotz Religionsfreiheit einen Händedruck einfordern können, heisst es in der Mitteilung. Die temporäre Regelung der Sekundarschule Therwil, dass die beiden Schüler auf den üblichen Handschlag verzichten durften, wird aufgehoben. (sda)