Der wegen Beihilfe zum Mord verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning soll nach einem der Staatsanwaltschaft Hannover vorliegenden Schreiben seines Anwaltes tot sein. Gröning sei am Freitag im Alter von 96 Jahren gestorben.
Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montagabend. Zuvor hatte «Der Spiegel» darüber berichtet. Eine unabhängige Bestätigung lag zunächst nicht vor.
Gröning war im Jahr 2015 wegen Beihilfe zu Mord in mindestens 300'000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gnadengesuch hatte der Oberstaatsanwalt Lüneburg im Januar abgelehnt.
Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Vernichtungslagers Auschwitz. Die Anklage hatte sich auf die Zeit der sogenannten Ungarn-Aktion beschränkt, während derer im Frühsommer 1944 innerhalb von knapp zwei Monaten mehr als 400'000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz verschleppt und meist sofort ermordet worden waren.
Während des international viel beachteten mehrmonatigen Prozesses vor dem Landgericht in Lüneburg gestand Gröning umfassend, schilderte seine Erfahrungen in Auschwitz-Birkenau teilweise detailliert und bekundete mehrfach Reue. Das war eine Ausnahme in sogenannten NS-Prozessen, in denen Angeklagte meist schwiegen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte Gröning im November 2017 trotz seines hohen Alters Hafttauglichkeit bescheinigt. (sda/dpa/afp)