Das Bundesgericht berät am Mittwoch in einer öffentlichen Beratung über eine Beschwerde des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS). Es geht um die verweigerte Genehmigung für die Jahreskonferenz am 29. November 2014 im Forum Freiburg.
Der Oberamtmann des Saanebezirks begründete den negativen Entscheid damit, dass der IZRS keine verlässliche und definitive Liste der Redner geliefert hatte. Die Liste sei seit der Einreichung des Gesuchs im Juni 2014 fast vollständig geändert worden.
Weiter hiess es in der Begründung, dass Gegendemonstrationen und Ausschreitungen befürchtet würden. Wegen der Risiken für die öffentliche Ordnung sei es gerechtfertigt, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in diesem Fall einzuschränken.
Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wies das Kantonsgericht des Kantons Freiburg am 25. November ab. Auch das Gesuch um eine Bewilligung als superprovisorische Massnahme scheiterte vor allen Instanzen.
Hürden und Beschwerden
Der IZRS eckt mit seinen Vorhaben immer wieder an. Im April vergangenen Jahres ist das Bundesverwaltungsgericht auf eine Beschwerde des Zentralrats nicht eingetreten, die dieser wegen der Verweigerung eines Schengen-Visums für einen von ihm eingeladenen Prediger eingereicht hatte.
Diesen Frühling hatte die Gemeinde St. Marghreten SG dem IZRS keine Genehmigung für einen Infostand der Kampagne «Muslima - Stolz und Frei» erteilt. Die St. Galler Regierung hiess einen Rekurs gegen den abschlägigen Bescheid jedoch gut. (sda)