Asylgesuche gehen im ersten Quartal zurück - Aussichten unsicher

Asylgesuche gehen im ersten Quartal zurück - Aussichten unsicher

17.04.2018, 12:00

In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind in der Schweiz 4051 Asylgesuche eingereicht worden. Das sind 14 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Entwicklung in den Konfliktregionen und auf den Migrationsrouten bleibt aber unsicher.

Seit Anfang 2016 geht die Migration nach Europa kontinuierlich zurück. Damals wurde die Migration über den Balkan unterbunden und die Migration von der Türkei nach Griechenland eingeschränkt. Im Sommer 2017 ging der Umfang der Migration über das zentrale Mittelmeer deutlich zurück.

Doch die Entspannung der Lage dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin ein erhebliches Migrationspotenzial bestehe, schreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM) in der Asylstatistik zum ersten Quartal 2018, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Ein solches Potenzial bestehe an den Grenzen Europas, im Nahen Osten und in Nordafrika - mit Schwerpunkt Libyen.

Es könnte innerhalb relativ kurzer Zeit wieder zu einem Anstieg der Asylgesuche kommen, schreibt das SEM weiter. In den vergangenen Jahren habe die Migration nach Europa im Verlaufe des Frühjahrs und des Sommers jeweils deutlich zugenommen.

Eritrea und Syrien

Im März 2018 kamen 1281 neue Gesuche dazu. Das SEM fällte im selben Zeitraum 465 Nichteintretensentscheide, 512 Personen erhielten Asyl, und 676 Personen wurden vorläufig aufgenommen. Gleichzeitig reisten 529 Personen kontrolliert aus der Schweiz aus oder wurden ausgeschafft.

Die wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden im März waren weiterhin Eritrea mit 284 Gesuchen (+26) sowie das Bürgerkriegsland Syrien mit 107 Gesuchen (+4). Es folgten Georgien (95 Gesuche), Afghanistan (80 Gesuche) sowie Nigeria und die Türkei mit jeweils 55 Gesuchen.

Im Fall von Eritrea verschärft das SEM seine Praxis, wie Anfang April bekannt wurde. Das Amt will den Status von 3200 vorläufig aufgenommenen Eritreern überprüfen. Dabei handelt es sich um eritreische Staatsangehörige, die illegal ausgereist sind oder ihre Dienstpflicht geleistet haben.

Das Bundesverwaltungsgericht war Ende 2017 zum Schluss gekommen, dass diese bei der Rückkehr ins Heimatland nicht generell mit einer erneuten Einberufung in den Nationaldienst oder mit Bestrafung rechnen müssten. Eine Rückkehr in ihr Heimatland sei deshalb nicht generell unzumutbar.

UNHCR-Flüchtlinge

Anders sieht es für die Opfer des Syrienkonflikts aus. Mit dem Bundesratsbeschluss vom Dezember 2016 wurde die Aufnahme von 2000 Syrien-Flüchtlinge innerhalb von zwei Jahren beschlossen - im Rahmen eines Resettlement-Programms des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR).

Im März sind 74 betroffene Personen in der Schweiz angekommen. Bis Ende März 2018 hat die Schweiz damit 729 Personen aufgenommen. Das Programm richtet sich an besonders verletzliche Menschen, die sich in Syrien oder in einem seiner Nachbarländer aufhalten und vom UNHCR den Flüchtlingsstatus erhalten haben.

1500 Personen «übernommen»

Im Verlauf des März reisten zudem auch 7 Personen aus Griechenland und Italien ein, die im Rahmen des EU-Programms zur Umverteilung von Asylsuchenden der Schweiz zugeteilt worden waren. Damit ist laut dem SEM das im September 2015 eingeführte Programm abgeschlossen. Die Schweiz nahm insgesamt 1500 Personen auf.

Bei diesem Programm werden Asylsuchende, die schon in Griechenland oder Italien registriert wurden, auf andere europäische Staaten verteilt. Damit sollen diese beiden Dublin-Staaten, die an der EU-Aussengrenze mit hohen Gesuchseingängen konfrontiert sind, entlastet werden. (sda)

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