Auch Frauen sollen künftig bis 65 Jahre arbeiten

Auch Frauen sollen künftig bis 65 Jahre arbeiten

28.09.2016, 09:16

Der Nationalrat hat am Mittwochmorgen die ersten Entscheide zur Reform der Altersvorsorge gefällt. Gegen den Widerstand der Linken beschloss er, das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen.

Er folgte damit dem Ständerat. Das höhere Frauenrentenalter bringt der AHV im Jahr 2030 rund 1.3 Milliarden Franken ein. Kommissionssprecher Thomas Weibel (GLP/ZH) sprach von einer längst fälligen Anpassung. Er zeigte sich auch überzeugt, dass das höhere Rentenalter für Frauen auch in einer Volksabstimmung Bestand haben werde.

Daran zweifelt die Linke. Zunächst habe der Schritt nichts mit Gleichberechtigung zu tun, sagte Yvonne Feri (SP/AG). Sie erinnerte daran, dass viele Frauen ihr Leben lang doppelt arbeiteten, nämlich zu Hause und im Erwerbsleben. Zudem drückten die ungleichen Löhne auf die Renten.

Auch die Grünen lehnten die Erhöhung des Frauenrentenalters ab. Ihre Sprecherin Christine Häsler (BE) schloss eine Diskussion darüber nicht kategorisch aus. Doch zuerst müssten die Ungleichheiten beim Lohn ausgeglichen werden, sagte sie.

Eine andere Baustelle

CVP-Sprecherin Barbara Schmid-Federer (ZH) zeigte Verständnis für diese Vorbehalte. Zudem trügen die Frauen immer noch die Hauptlast der Betreuungsarbeit, der Hausarbeit und der Freiwilligenarbeit. Diese Fragen dürften aber nicht mit der Altersvorsorge verknüpft werden, sagte sie.

Sebastian Frehner (SVP/BS) war ganz anderer Meinung. Die Frauen zahlten nur einen Drittel der Beiträge der AHV ein, bekämen aber mehr als die Hälfte ausbezahlt. Wenn man wirklich Gerechtigkeit schaffen wolle, müsste man das Frauenrentenalter viel höher ansetzen, sagte Frehner.

Der Bundesrat habe sich mit der Frage befasst, ein höheres Rentenalter aber verworfen, sagte Sozialminister Alain Berset. «Der Arbeitsmarkt könnte die zusätzlichen Arbeitskräfte gar nicht aufnehmen.» Auch warnte er aber davor, die Frage des Rentenalters mit dem Problem der Lohngleichheit zu vermischen.

Referenzalter statt Rentenalter

Die Übergangsfrist zur Erhöhung des Frauenrentenalters beträgt gemäss den Beschlüssen beider Räte drei Jahre. 65 gilt jedoch nicht mehr als Rentenalter, weil der Altersrücktritt künftig früher oder später und sogar schrittweise erfolgen kann. Stattdessen ist vom so genannten Referenzalter die Rede.

Die Rente kann in der Regel ab 62 Jahren bezogen werden. Nach dem Willen des Nationalrats sollen Frührentner weiterhin AHV-Beiträge zahlen, dafür aber keine Einbussein in Kauf nehmen müssen. Auch der schrittweise Rückzug aus dem Arbeitsleben ist möglich.

In der beruflichen Vorsorge ist auch ein früherer Altersrücktritt möglich. Den erleichterten Altersrückzug für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, den der Bundesrat vorgeschlagen hatte, lehnte der Nationalrat ab.

Spätestens mit 70 Jahren sollen alle Arbeitnehmenden in Rente gehen. Eine Minderheit, die die Obergrenze ganz aufheben wollte, setzte sich nicht durch. Beiträge, die nach dem Referenzalter geleistet werden, wirken sich auf die Rente aus. Der heute geltende Freibetrag für Einkommen im Rentenalter wird aufgehoben. Dies soll es Arbeitnehmenden erlauben, allfällige Lücken in der Altersvorsorge zu füllen.

Als nächstes stehen die Kürzung der Witwenrenten und anschliessend die finanzielle Stabilisierung der AHV zur Diskussion. Die Nationalratskommission will die Mehrwertsteuer weniger stark erhöhen als der Ständerat. Sie schlägt aber eine automatische Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre vor, falls der AHV-Fonds unter ein bestimmtes Niveau sinkt. (sda)

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