Der Schweizerische Tierschutz (STS) kritisiert, wie einige Zoofachgeschäfte die Tiere halten, bevor diese verkauft werden. Zudem würden Produkte angeboten, deren Anwendung verboten sei. Seit der letzten Kontrolle sei es aber auch zu Verbesserungen gekommen.
In einer verdeckten Recherche besuchte der STS 43 Zoohandlungen in der ganzen Schweiz. Die Mitarbeitenden fanden zum Teil tierschutzwidrige Zustände sowie Gesetzesverstösse bezüglich Mindestmasse, Einrichtung und Einzelhaltung von sozialen Tierarten vor, wie der STS am Montag mitteilte.
Felix Weck, Präsident des Verbands Zoologischer Fachgeschäfte der Schweiz (VZFS), sagte dazu, dass die Forderungen des Schweizerischen Tierschutzes zum Teil unrealistisch seien. «Wenn ein Kunde beispielsweise eine Transportkiste für seinen Hamster braucht, sind die Masse des Behälters kleiner, als das Gesetz vorschreibt», erklärte er auf Anfrage.
Weiter sind gemäss der Mitteilung des STS verbotene, irreführend deklarierte oder tierquälerische Artikel und Erziehungshilfen in den Shops entdeckt worden. «Erziehungshilfen sind beispielsweise Hundehalsbänder, die für den Hund unangenehmes Gas ausströmen, welches gesundheitsschädigend sein kann», erklärt Sandra Schaefler vom Tierschutz auf Anfrage. Einige der besuchten Geschäfte hätten nach Bekanntgabe der Resultate mitgeteilt, dass sie solche Produkte aus dem Sortiment nehmen würden.
Unzureichende Beratung
In der Hälfte der Geschäfte sei die Beratung unzureichend gewesen. Zudem habe das gesetzlich vorgeschriebene Informationsblatt beim Verkauf von Tieren vielfach gefehlt. In der Romandie schnitten die Geschäfte tendenziell schlechter ab.
Seit der Kontrolle im vergangenen Jahr haben gemäss dem STS einige Geschäfte jedoch auch Verbesserungen erzielt und die beanstandeten Produkte aus dem Verkauf gestrichen. (sda)