Jobpause für die Pflege von Angehörigen

Jobpause für die Pflege von Angehörigen

01.02.2017, 16:12

Wer ein krankes Familienmitglied pflegt, soll sich am Arbeitsplatz für kurze Zeit freistellen lassen können. Eltern mit schwer kranken Kindern sollen einen längeren Betreuungsurlaub nehmen können. Das hat der Bundesrat im Grundsatz beschlossen.

In der Schweiz pflegen und betreuen pro Jahr mindestens 140'000 Personen im Erwerbsalter regelmässig Angehörige, über 800 von ihnen verunfallte oder schwer erkrankte Kinder. Die Zahl der älteren Personen, die auf Pflege oder andere Unterstützung angewiesen seien, werde in den kommenden Jahren stark zunehmen, hält der Bundesrat fest.

Er will deshalb die Situation für betreuende und pflegende Angehörige verbessern. Diese sollen sich engagieren können, ohne sich zu überfordern oder in finanzielle Engpässe zu geraten.

Arbeitgeber bezahlt

Wer für die Pflege eines Angehörigen freigestellt ist, soll weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt werden. Welche Auswirkungen die erforderlichen Änderungen des Arbeitsgesetzes und des Obligationenrechts für die Arbeitgeber hätten, will der Bundesrat im Rahmen einer Regulierungsfolgeabschätzung aufzeigen.

Für Eltern mit schwer kranken oder verunfallten Kinder, die einen länger dauernden Betreuungsurlaub nehmen könnten, erwägt der Bundesrat eine Kompensation des Lohnausfalls wie bei Mutterschaft. Er lässt eine entsprechende Variante ausarbeiten.

Mehr Gutschriften

Weiter will der Bundesrat die Betreuungsarbeit besser anerkennen. Dazu soll das Gesetz über die AHV ergänzt werden. Dieses sieht bereits heute Betreuungsgutschriften vor, wenn eine Person mit Anspruch auf mindestens eine mittlere Hilflosigkeitsentschädigung betreut wird.

Künftig sollen auch jene Betreuungsgutschriften erhalten, die Verwandte mit leichter Hilflosigkeit betreuen oder pflegen. Zudem will der Bundesrat prüfen, den Anspruch auf Konkubinatspaare auszuweiten.

Mehr Ferienbetten

Neben den gesetzlichen Massnahmen soll das Entlastungsangebot ausgebaut werden. Entlastet werden pflegende Angehörige unter anderem durch Freiwillige oder durch Ferienbetten in Alters- und Pflegeheimen.

Die Massnahmen sind Teil des «Aktionsplans zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger» und der Strategie «Gesundheit 2020» des Bundesrates. Das Departement des Innern (EDI) hat nun den Auftrag, zusammen mit dem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Wirtschaftsdepartement (WBF) bis Ende des Jahres eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Verbesserungen für pflegende Angehörige hatte auch das Parlament gefordert. Die Gesundheitskommission des Nationalrates schlägt vor, den Intensivpflegezuschlag für die Pflege schwerkranker und schwerbehinderter Kinder zu erhöhen. (sda)

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