Bei den Wahlfranchisen bleibt vorläufig alles beim Alten. Versicherte mit hohen Franchisen profitieren weiterhin von grosszügigen Rabatten. Der Bundesrat hat eine geplante Änderung auf Eis gelegt.
Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) wurde am Dienstag darüber informiert, dass die Verordnungsänderung ausgesetzt wird. Bevor der Bundesrat seine Pläne in Tat umsetzen kann, will er zusätzliche Abklärungen treffen.
Er hatte letzten Sommer vorgeschlagen, die Franchisen von 1000 und 2000 Franken streichen. Gleichzeitig wollte er die Höhe des maximalen Prämienrabatts senken, den die Krankenkassen für Wahlfranchisen gewähren. Bei einer Franchise von 2500 Franken beispielsweise würde der maximale Rabatt von heute 1540 Franken auf 1100 Franken sinken.
Zu Lasten der Gesunden
Der Rabatt sollte nur den tatsächlichen Einsparungen entsprechen, etwa durch die höhere Kostenbeteiligung und durch weniger in Anspruch genommene medizinische Leistungen. Keine Rolle spielen soll nach den Plänen des Bundesrats hingegen die günstigere Risikostruktur der Gruppe der Versicherten mit hohen Franchisen.
Typischerweise sind das Junge, die tendenziell weniger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen kritisierten denn auch, die geplante Revision gehe vor allem zu Lasten von jungen, gesunden Menschen und von Familien.
Auch in der SGK gab es grosse Vorbehalte. Viele Kommissionsmitglieder sähen keinen Grund, an der Franchise zu schrauben, sagte SGK-Präsident Konrad Graber (CVP/LU) der Nachrichtenagentur sda am Mittwoch auf Anfrage. Die Eigenverantwortung werde dadurch nicht gestärkt.
Zudem gibt es Überlegungen, nicht bei den hohen, sondern bei den tiefen Franchisen anzusetzen. Der Innerrhoder CVP-Ständerat Ivo Bischofberger, der ebenfalls in der SGK sitzt, hat letzten Dezember eine Motion mit dieser Stossrichtung eingereicht: Er verlangt, dass insbesondere die tiefste Franchise von 300 Franken regelmässig der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen angepasst wird.
Vor allem bei dieser werde der Arzt häufig wegen Bagatellen aufgesucht, ist Bischofberger überzeugt. Das belaste die solidarisch finanzierte Krankenversicherung. Die Mehrheit des Ständerats hat die Motion unterzeichnet. Graber geht darum davon aus, dass diese in der Frühlingssession vom Plenum überwiesen wird. Vielleicht gehe das Projekt dann in eine ganz andere Richtung, als das vom Bundesrat angedacht worden sei, sagte er.
Suche nach Argumenten
Für diese Diskussion will der Bundesrat solide Grundlagen schaffen. Unter anderem soll der Zusammenhang von gewählter Franchise und in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen ermittelt werden, wie Peter Lauener, Sprecher des Eidg. Departements des Innern, der sda sagte. Der Bundesrat will auch untersuchen lassen, welche Gründe zum Wechsel der Franchise führen.
Und schliesslich soll geklärt werden, welche Gruppen von Versicherten bereit wären, sich für eine gewisse Zeit für eine bestimmte Franchise zu verpflichten. Die Ergebnisse sollen bis Mitte 2017 vorliegen. Die Reform der Wahlfranchisen und Prämienrabatte wird damit um mindestens ein Jahr verzögert. In der SGK wurde dieser Marschhalt positiv aufgenommen. (sda)