Der Kanton Waadt lässt bei Dublin-Fällen häufig die Fristen verstreichen. Dies zieht hohe Folgekosten nach sich, warnt das Staatssekretariat für Migration (SEM) in der aktuellen Asylstatistik.
Gemäss Dublin-System kann ein Asylsuchender in jenes Land überstellt werden, in welchem er als erstes um Asyl ersucht hat. Allein in den letzten drei Monaten konnte die Schweiz so gut 1100 Personen in ein anderes Land überstellen. Zuständig für die Rückführungen sind die Kantone. Und diese erfüllen ihre Aufgabe sehr unterschiedlich, wie die «NZZ» und «Radio SRF» am Mittwoch berichteten.
Schweizweit haben es die Kantone zwischen Mai 2015 und April 2016 in insgesamt 224 Fällen verpasst, einen Asylsuchenden fristgerecht in den zuständigen Dublin-Staat zu überstellen. Mehr als die Hälfte der Fälle geht auf das Konto des Kantons Waadt. 140 Mal liess der Kanton die Dublin-Frist verstreichen, nur gerade vier Rückführungen wurden durchgeführt.
Nach Ablauf der Frist wird die Schweiz für das Asylgesuch zuständig. Sie muss ein Asylverfahren durchführen und die dabei anfallenden Kosten übernehmen. (sda)