Betriebe können für Weiterbildungen Subventionen beantragen

Betriebe können für Weiterbildungen Subventionen beantragen

08.11.2017, 14:28

Der Bundesrat will den Betrieben dabei helfen, die Mitarbeitenden für die Anforderungen am Arbeitsplatz fit zu halten. Ab nächstem Jahr subventioniert der Bund Weiterbildungen zu Grundkompetenzen, zum Beispiel zur Bedienung von Computern.

Die Weiterbildungen sollen verhindern, dass die Mitarbeitenden den Anschluss verpassen. Digitalisierung, Automatisierung und neue Organisationsprozesse veränderten die Anforderungen, schreibt das Wirtschaftsdepartement (WBF) in einer Mitteilung.

Der Bundesrat hat beim Förderschwerpunkt, den er am Mittwoch beschlossen hat, insbesondere ältere Arbeitnehmende im Blick: Diese hätten etwa bei der Informationstechnologie am meisten Weiterbildungsbedarf.

13 Millionen für drei Jahre

Vorgesehen sind Beiträge an Kursen, die auf die konkreten Anforderungen am Arbeitsplatz zugeschnitten sind. Der Bund zahlt 15 Franken pro Lektion und teilnehmendem Mitarbeiter. Zudem können die Betriebe bei der Entwicklung einer neuen Bildungsmassnahme einen Pauschalbeitrag von 3000 Franken beantragen. Die Kurse müssen zwischen zwanzig und vierzig Lektionen dauern.

Die Förderung auf Basis des Berufsbildungsgesetzes ist auf drei Jahre befristet und soll anschliessend evaluiert werden. Für die Jahre 2018 bis 2020 rechnet der Bundesrat mit Beiträgen von insgesamt rund 13 Millionen Franken. Finanziert werden diese mit Mitteln, die das Parlament im Rahmen der Botschaft zu Bildung, Forschung und Innovation (BFI) bewilligt hat.

Formulare ab Januar

Für die Umsetzung ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig. Die Formulare für die Subventionsgesuche seien spätestens am 1. Januar verfügbar, schreibt das WBF.

Es empfiehlt den Betrieben, die Anforderungen an ihrem Arbeitsplatz zu analysieren und den Bildungsbedarf der Mitarbeitenden zu erheben. Anschliessend sollen sie eine massgeschneiderte Weiterbildung entwickeln und ein Gesuch stellen.

Als Beispiele für Grundkompetenzen nennt das WBF Kompetenzen in Informations- und Kommunikationstechnologien, der Sprache oder der Alltagsmathematik, die Arbeitnehmenden erlauben, Arbeitsrapporte elektronisch auszufüllen, Messungen und Produktcodes zu protokollieren, Umrechnungen vorzunehmen, Dosierungsanweisungen zu befolgen oder den Computer für einfache Bedienungen zu nutzen. (sda)

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