Bundesrat setzt Schranken gegen Korruption im Heilmittelmarkt

Bundesrat setzt Schranken gegen Korruption im Heilmittelmarkt

10.04.2019, 13:1610.04.2019, 13:16

Der Bundesrat setzt geldwerten Vorteilen im Heilmittelmarkt Schranken. Die neuen Regeln, die sich auf das revidierte Heilmittelgesetz stützen, gelten ab Anfang 2020. Von solchen geldwerten Vorteilen profitieren namentlich Ärzte und Apotheken.

Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln werden geldwerte Vorteile grundsätzlich verboten, wenn sie die Wahl der Behandlung beeinflussen können. Im 2016 vom Parlament revidierten Heilmittelgesetz (HMG) ist ausdrücklich dargelegt, welche materiellen Vorteile noch als zulässig gelten.

Stärker reglementiert werden zudem Rabatte und Rückvergütungen beim Einkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Auch sie sind nur noch zulässig, wenn sie die Wahl der Behandlung nicht beeinflussen. Ausserdem müssen die Vergünstigungen den Patientinnen und Patienten respektive deren Versicherungen zu Gute kommen.

Eine Regelung dazu hat das Parlament im Krankenversicherungsgesetz bereits getroffen: Leistungserbringer und Krankenkassen können vereinbaren, einen Teil dieser Mittel für Massnahmen zur Qualitätsverbesserung einzusetzen.

Transparenz ist das zweite Element der neuen Regelung. Werden beim Einkauf von Heilmitteln Rabatte gewährt oder fliessen Rückvergütungen, muss dies gegenüber den Behörden transparent gemacht werden. Verlangt es das Bundesamt für Gesundheit (BAG), müssen die Vergütungen offengelegt werden.

Das BAG muss die Einhaltung dieser Regel kontrollieren; bei Verstössen sind Sanktionen vorgesehen. Für bestimmte Heilmittel, die für die Patientinnen und Patienten ein geringes Risikopotenzial haben, gilt diese Transparenzpflicht allerdings nicht. (sda)

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