Die Schweizer Weinhandelskontrolleure haben im vergangenen Jahr 21 Betriebe aufgespürt, die Wein illegal panschten oder falsch etikettierten. Das sind etwas weniger als im Vorjahr. Trotz «befriedigendem Bild» nehmen die Behörden weitere Verbesserungen in Angriff.
Im Jahr 2015 kontrollierte die Schweizer Weinhandelskontrolle insgesamt 1269 Weinhandelsbetriebe und nahm 39 Tätigkeitsklärungen vor, wie dem am Donnerstag veröffentlichten Tätigkeitsbericht zu entnehmen ist. Bei 449 Betrieben gab es keine Beanstandungen.
Bei 516 Betrieben wurden entweder eine oder mehrere Bemerkungen wegen nicht schwer wiegenden Unzulänglichkeiten angebracht. Es handelt sich vor allem um Anmerkungen zu Einzelheiten, die den Ablauf der Kontrolle fördern und vereinfachen sollen.
Weniger Kontrollen
Laut der Weinhandelskontrolle gingen Anzeigen gegen 21 Betriebe ein, weil diese unzulässige Verschnitte von Wein produzierten oder falsche Etikettierungen anbrachten. Das sei eine tiefe Rate von unter 2 Prozent der kontrollierten Betriebe.
Die leichte Abnahme der Verzeigungen im Vergleich zum Vorjahr hat laut den Kontrolleuren verschiedene Gründe: Die Kontrollen seien verbessert worden. Dies führe dazu, dass Betriebe vermehrt bestrebt seien, ihre Tätigkeit korrekt umzusetzen und Fehler zu vermeiden. Gleichzeitig wurden im vergangenen Jahr achtzig Kontrollen weniger durchgeführt als 2014.
Austausch verbessern
Verbesserungspotenzial ortet die Weinhandelskontrolle in der Ausbildung von Betrieben, die neu ins Weinhandelsgeschäft eintreten. Vier von fünf Betrieben, die zum ersten Mal kontrolliert wurden, mussten die obliegenden Pflichten erläutert werden, vor allem im Bereich der Buchhaltung und Dokumentation.
Zusammen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sollen diese Verbesserungen in Angriff genommen werden. In einem kürzlich veröffentlichten Bericht schlug das BLW vor, die Kontrollen und den Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen zu verbessern.
Mit dem Bericht reagierte der Bund auf Skandale wie die Affäre um das Weinhaus Testuz, den Weinbauer Germanier und den Weinhändler Dominique Giroud. Die Medien hatten Giroud vorgeworfen, zwischen 2006 und 2009 über 350'000 Liter Wein unerlaubt gemischt zu haben.
Das Verfahren gegen ihn wegen Betruges, Warenfälschung und Verstosses gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wurde zwar eingestellt. Trotzdem verständigten sich die Kontrolleure und die Kantonschemiker auf einen besseren Datenaustausch und gemeinsame Kontrollen. (sda)