Fast im ganzen Alpenraum ist der Bau von Zweitwohnungen wegen der Zweitwohnungsinitiative weitgehend verboten. Das könnte sich bald wieder ändern: Mit Rücksicht auf Rand- und Tourismusregionen will der Ständerat bei der Umsetzung der Initiative viele Ausnahmen zulassen.
«Es gibt einen Verfassungsartikel und 28 Gesetzesartikel, um diesen zu umgehen», stellte der Genfer Standesvertreter Robert Cramer (Grüne) am Donnerstag bei der Diskussion über das Zweitwohnungsgesetz fest. Verena Diener (GLP/ZH) sprach von einem «Ausnahme-Gesetz», das sich einzig damit befasse, unter welchen Bedingungen trotz Verbot Zweitwohnungen gebaut werden könnten.
Grund für diese Gesetzgebung ist die Sorge um die wirtschaftliche Entwicklung der Rand- und Bergregionen. Gemäss einer Studie im Auftrag des Bundes drohen ausgerechnet im ohnehin strukturschwachen Alpenraum grosse Einbussen und der Verlust tausender Arbeitsplätze, insbesondere im Baugewerbe. So weit will es der Bundesrat nicht kommen lassen.
Mit seinem Entwurf für ein Zweitwohnungsgesetz versuchte er, den Volkswillen umzusetzen und gleichzeitig die ärgsten Folgen für die betroffenen Regionen abzufedern. Durch die Zulassung von Neubauten unter bestimmten Bedingungen und des Umbaus bestehender Bausubstanz sollten Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle geschaffen werden. (jas/sda)