Am 11. Juni wollte eine junge Frau gemeinsam mit zwei Freundinnen das Panorama-Restaurant Rooftop42 in der Genfer Innenstadt besuchen. Obwohl die Gruppe im Vorfeld einen Tisch reserviert hatte, sei der Frau der Zutritt verwehrt worden, wie die Tribune de Genève berichtet.
Der Grund: Die junge Frau trug ein Kopftuch, jegliche Kopfbedeckung sei «in der Einrichtung aber verboten», so der Sicherheitsbeamte des Restaurants. Empört wendeten sich die Frauen telefonisch an das Restaurant. Dort wurde ihnen bestätigt: Im Rooftop42 seien «weder Kopftuch noch Kippa noch Mütze» erlaubt, wie «La Tribune de Genève» schreibt.
«Ich habe mich gedemütigt gefühlt», erzählt die betroffene Frau. Da die Situation für sie so absurd war, dachte sie, es handle sich um einen Witz. Gegenüber der Genfer Zeitung fragt sie sich: «Wie kann man im Jahr 2025 in Genf jemanden aufgrund seiner Religionszugehörigkeit diskriminieren?»
Nach dem Vorfall nahm die betroffene Frau Kontakt mit der Beobachtungsstelle gegen antimuslimischen Rassismus DIAC («De l'Individuel Au Collectif») auf, um Unterstützung bei der Vorbereitung rechtlicher Schritte zu bekommen.
Für die betroffene junge Frau ist klar, dass die Scham die Seite wechseln müsse. Sie spreche nicht nur für sich selbst, sondern für all jene, die von ähnlicher Diskriminierung betroffen seien: «Ein Kopftuch oder eine Kippa sind überhaupt nicht das Gleiche wie eine Kappe. Sie zu verbieten, ist rassistisch», sagt sie gegenüber der Tamedia-Zeitung.
Meriam Mastour, Mitglied der DIAC-Beobachtungsstelle, stimmt zu: «Das Schweizer Recht schützt die Religionsfreiheit. Sie kann nur dann eingeschränkt werden, wenn ein öffentliches Interesse vorherrscht.»
Das sei hier nicht der Fall. Ausserdem sei es nicht normal, dass eine Einrichtung, die zwar privat, aber öffentlich zugänglich ist, ihren Gästen aufgrund solcher Kriterien den Zutritt verweigere. Die Regeln seien ausserdem nicht auf der Website der Bar vermerkt, so Mastour gegenüber «La Tribune de Genève».
Auf Instagram teilte das Kollektiv Fotos, die im Rooftop42 aufgenommen wurden und Personen mit Mützen zeigen. DIAC habe weitere Zeugenaussagen von Personen gesammelt, denen der Zugang zum Restaurant verweigert wurde. «Es ist also fraglich, ob dieses Verbot tatsächlich besteht», so Meriam Mastour.
Weiter sagt sie: «Wir vermuten eine diskriminierende Absicht vonseiten der Betreiber.»
Mehrere Videos, die der Betreiber des Lokals auf sozialen Medien veröffentlicht hat und die Tamedia einsehen konnte, stützen den Verdacht, dass hinter der Kleiderregel eine ideologische Haltung stehen könnte: In den Aufnahmen äussere der Betreiber unter anderem Kritik an einem «kleinen Teil der Zuwanderer», dem er vorwerfe, einen «radikalen Islamismus im Westen durchzusetzen». Zudem erkläre er, an den sogenannten «grossen Austausch» zu glauben – eine Verschwörungstheorie, die in rechtsextremen Kreisen verbreitet ist.
Auf den Vorfall und die Social-Media-Posts des Betreibers angesprochen, verweist das Rooftop42 gegenüber «La Tribune de Genève» auf seinen Rechtsbeistand. Die Eigentümer des Lokals hätten den Zwischenfall zur Kenntnis genommen und umgehend Massnahmen eingeleitet, um den Hergang intern zu klären, teilte der Anwalt auf Anfrage von Tamedia mit. Er betont, dass es beim Zugang zum Restaurant nie diskriminierende Regeln gegeben habe. «Die Besitzer entschuldigen sich bei der betroffenen Person», so der Anwalt weiter. (les)
Mit meinen Kurzen Hosen kann ich als Mann auch nicht in die Kronenhalle zum Abendessen. Frauen hingegen schon.
Wem's nicht passt kann sich um die Ecke eine Sternenbratwurst mit Bürli und scharfem Senf holen!