Schweiz
Genf

Frau wird Zugang zu Genfer Restaurant wegen Kopftuch verweigert

Woman Alone On Bench A woman with a headscarf sits on a wooden bench and uses her smartphone near a fenced construction site in Stuttgart, Baden-Wuerttemberg, Germany, on June 21, 2025. Stuttgart Germ ...
Einer jungen Frau wurde Anfangs Juni in Genf der Zutritt zum Panorama-Restaurant Rooftop42 in Genf verweigert. Der Grund? Ihr Kopftuch. Nun wehrt sich die junge Frau. (Symbolbild)Bild: www.imago-images.de

Junge Frau wird in Genf nicht in Restaurant gelassen – wegen ihres Kopftuchs

15.07.2025, 15:1315.07.2025, 15:56
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Am 11. Juni wollte eine junge Frau gemeinsam mit zwei Freundinnen das Panorama-Restaurant Rooftop42 in der Genfer Innenstadt besuchen. Obwohl die Gruppe im Vorfeld einen Tisch reserviert hatte, sei der Frau der Zutritt verwehrt worden, wie die Tribune de Genève berichtet.

Der Grund: Die junge Frau trug ein Kopftuch, jegliche Kopfbedeckung sei «in der Einrichtung aber verboten», so der Sicherheitsbeamte des Restaurants. Empört wendeten sich die Frauen telefonisch an das Restaurant. Dort wurde ihnen bestätigt: Im Rooftop42 seien «weder Kopftuch noch Kippa noch Mütze» erlaubt, wie «La Tribune de Genève» schreibt.

«Das ist Rassismus»

«Ich habe mich gedemütigt gefühlt», erzählt die betroffene Frau. Da die Situation für sie so absurd war, dachte sie, es handle sich um einen Witz. Gegenüber der Genfer Zeitung fragt sie sich: «Wie kann man im Jahr 2025 in Genf jemanden aufgrund seiner Religionszugehörigkeit diskriminieren?»

Nach dem Vorfall nahm die betroffene Frau Kontakt mit der Beobachtungsstelle gegen antimuslimischen Rassismus DIAC («De l'Individuel Au Collectif») auf, um Unterstützung bei der Vorbereitung rechtlicher Schritte zu bekommen.

Für die betroffene junge Frau ist klar, dass die Scham die Seite wechseln müsse. Sie spreche nicht nur für sich selbst, sondern für all jene, die von ähnlicher Diskriminierung betroffen seien: «Ein Kopftuch oder eine Kippa sind überhaupt nicht das Gleiche wie eine Kappe. Sie zu verbieten, ist rassistisch», sagt sie gegenüber der Tamedia-Zeitung.

«Wie kann man im Jahr 2025 in Genf jemanden aufgrund seiner Religionszugehörigkeit diskriminieren?»

Meriam Mastour, Mitglied der DIAC-Beobachtungsstelle, stimmt zu: «Das Schweizer Recht schützt die Religionsfreiheit. Sie kann nur dann eingeschränkt werden, wenn ein öffentliches Interesse vorherrscht.»

Das sei hier nicht der Fall. Ausserdem sei es nicht normal, dass eine Einrichtung, die zwar privat, aber öffentlich zugänglich ist, ihren Gästen aufgrund solcher Kriterien den Zutritt verweigere. Die Regeln seien ausserdem nicht auf der Website der Bar vermerkt, so Mastour gegenüber «La Tribune de Genève».

Auf Instagram teilte das Kollektiv Fotos, die im Rooftop42 aufgenommen wurden und Personen mit Mützen zeigen. DIAC habe weitere Zeugenaussagen von Personen gesammelt, denen der Zugang zum Restaurant verweigert wurde. «Es ist also fraglich, ob dieses Verbot tatsächlich besteht», so Meriam Mastour.

Weiter sagt sie: «Wir vermuten eine diskriminierende Absicht vonseiten der Betreiber.»

Rooftop42 entschuldigt sich – Besitzer verbreitete rechtsextreme Inhalte

Mehrere Videos, die der Betreiber des Lokals auf sozialen Medien veröffentlicht hat und die Tamedia einsehen konnte, stützen den Verdacht, dass hinter der Kleiderregel eine ideologische Haltung stehen könnte: In den Aufnahmen äussere der Betreiber unter anderem Kritik an einem «kleinen Teil der Zuwanderer», dem er vorwerfe, einen «radikalen Islamismus im Westen durchzusetzen». Zudem erkläre er, an den sogenannten «grossen Austausch» zu glauben – eine Verschwörungstheorie, die in rechtsextremen Kreisen verbreitet ist.

Auf den Vorfall und die Social-Media-Posts des Betreibers angesprochen, verweist das Rooftop42 gegenüber «La Tribune de Genève» auf seinen Rechtsbeistand. Die Eigentümer des Lokals hätten den Zwischenfall zur Kenntnis genommen und umgehend Massnahmen eingeleitet, um den Hergang intern zu klären, teilte der Anwalt auf Anfrage von Tamedia mit. Er betont, dass es beim Zugang zum Restaurant nie diskriminierende Regeln gegeben habe. «Die Besitzer entschuldigen sich bei der betroffenen Person», so der Anwalt weiter. (les)

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Hidschab & Co. – Verhüllungen vom Kopftuch bis zur Burka
Hidschab: Wird vor allem als Bezeichnung für ein Kopftuch verwendet, das Haar und Ohren vollständig bedeckt, das Gesicht indes frei lässt. Meist werden zusätzlich die Halsregion, der Ausschnitt und eventuell die Schultern bedeckt.
quelle: shutterstock
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258 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Quippo
15.07.2025 15:41registriert August 2020
Ein Restaurantbesitzer hat das Recht, Leute abzuweisen, die ihm nicht passen. Sogar ohne Begründung. Ist ja sein Lokal. Das ist auch in gewissen Nachtklubs (zB Bergheim in Berlin) der Fall und wird dort ohne murren akzeptiert. Ob der Besitzer nun links- oder rechtsradikal oder sonst was ist spielt keine Rolle.
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DerSeher
15.07.2025 15:30registriert März 2014
In Chur gab es früher auch eine Bar, die Kopfbedeckungen aller Art verbot. Keine Caps etc. war kein Problem, jeder wusste es, es wurde akzeptiert und wem es nicht passte, der suchte halt eine andere Bar. So what?
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Kramer
15.07.2025 16:03registriert September 2021
Ja und?
Mit meinen Kurzen Hosen kann ich als Mann auch nicht in die Kronenhalle zum Abendessen. Frauen hingegen schon.
Wem's nicht passt kann sich um die Ecke eine Sternenbratwurst mit Bürli und scharfem Senf holen!
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