Spanien: Madrid will Abspaltung Kataloniens verhindern - Verfassungsklage

Spanien: Madrid will Abspaltung Kataloniens verhindern - Verfassungsklage

11.11.2015, 15:32

Spaniens Regierung will mit einer Verfassungsklage eine Abspaltung Kataloniens verhindern. Sie droht den katalanischen Amtsträgern mit der Absetzung, wenn sie sich über Anordnungen des Verfassungsgerichts hinwegsetzen.

Zwei Tage nach Kataloniens Unabhängigkeitsbeschluss erhob die spanische Regierung eine Verfassungsklage gegen die angestrebte Abspaltung der Region. Die Entschliessung des katalanischen Parlaments zur Schaffung eines unabhängigen Staates verstosse gegen das Prinzip der Einheit des Landes, sagte Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy am Mittwoch in Madrid.

Wenn das Verfassungsgericht die Klage zulässt, wird der katalanische Unabhängigkeitsbeschluss automatisch bis auf Weiteres ausser Kraft gesetzt.

Madrid droht mit Absetzungen

Die Madrider Zentralregierung stellte mit ihrer Verfassungsklage zugleich den Antrag, dass die Richter katalanische Amtsträger absetzen, die sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen und im Falle eines Verbots den Prozess der Abspaltung fortsetzen.

Madrid drohte in dem Antrag unter anderem dem katalanischen Regierungschef Artur Mas, der Parlamentspräsidentin Carme Fordadell und den Ministern der katalanischen Regierung mit einer möglichen Absetzung. «Wir werden nicht zulassen, dass man den Rechtsstaat und die Demokratie zerstört», sagte Rajoy. Der Unabhängigkeitsbeschluss bedeute einen Rückfall in Zeiten der Willkürherrschaft, die Spanien längst überwunden habe.

Die Opposition der Sozialisten unterstützte die Verfassungsklage. Die Madrider Regierung hatte die Anrufung des Gerichts auf einer Sondersitzung beschlossen. Generalstaatsanwältin Marta Silva de Lapuerta reichte die Klage beim Verfassungsgericht ein.

Das katalanische Parlament hatte am Montag mit den Stimmen der separatistischen Parteien beschlossen, eine Abspaltung der Region von Spanien einzuleiten. Dieser Prozess des Aufbaus eines unabhängigen Staates solle auch dann fortgesetzt werden, wenn das Verfassungsgericht ihn für illegal erkläre, hiess es in der Entschliessung. (sda/dpa)

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