Krankenversicherung: Versicherte profitieren von bis zu 86 Franken Prämienkorrektur

Krankenversicherung: Versicherte profitieren von bis zu 86 Franken Prämienkorrektur

18.02.2016, 15:44

Weil Versicherte in einigen Kantonen jahrelang zu hohe Krankenkassenprämien bezahlt haben, bekommen sie auch 2016 Geld zurück und müssen weniger Prämien zahlen. Am meisten profitieren Waadtländer mit insgesamt 86.05 Franken, am wenigsten Bündner mit 45 Rappen.

Dies teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mit. Von einmaligen Rückzahlungen und Abschlägen im Juni profitieren Versicherte in den Kantonen Zürich, Zug, Freiburg, Appenzell-Innerrhoden, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt und Genf. In der Waadt etwa bekommen die Betroffenen 40.60 Franken zurück und müssen 45.45 Franken weniger zahlen. Im Kanton Zürich sind es gesamthaft 37 Franken, im Kanton Zug 13.35 Franken.

Krankenversicherte in den neun genannten Kantonen hatten zwischen 1996 und 2013 zu hohe Prämien bezahlt. Aus diesem Grund werden ihnen in diesem Jahr insgesamt 188 Millionen Franken gewährt - einerseits über Rückzahlungen, anderseits über reduzierte Prämien. 88.7 Millionen Franken steuert der Bund bei, der Rest stammt von den Versicherten in denjenigen 13 Kantonen, die zu tiefe Prämien bezahlt hatten.

Die anderen zahlen 48 Franken mehr

Wer jahrelang zu wenig bezahlt hat, muss 2016 nun einen Betrag von 48 Franken nachliefern. Die Ausnahme bilden Versicherte in Luzern, wo 18 Franken zu zahlen sind, sowie in den Kantonen St. Gallen und Wallis, welche den geschuldeten Betrag bereits 2015 ausgeglichen haben. Die Kassen ziehen den Betrag laut BAG über die normale Prämienrechnung ein.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Versicherten, die zu hohe Prämien bezahlt haben, insgesamt 254.7 Millionen Franken Rückzahlungen und Prämienabschläge erhalten. Gemäss BAG sollen sie im kommenden Jahr die letzte Tranche von 363 Millionen Franken bekommen.

Bei den Kantonen, in denen die Versicherten nun nachzahlen müssen, handelt es sich um Bern, Luzern, Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen, Wallis und Jura. (sda)

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